In Deutschland gelten bestimmte Regelungen, wie viele Minijobs eine Person haben darf und welche Voraussetzungen dafür gelten. Die Anzahl der erlaubten Minijobs hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Vorhandensein einer Hauptbeschäftigung und der Höhe des Verdienstes.
Laut Minijob-Gesetz ist es in der Regel erlaubt, nur einen Minijob auszuüben. Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn keine Hauptbeschäftigung vorliegt und die Beschäftigungsgrenze von 538 Euro monatlich nicht überschritten wird.
Wenn der Verdienst aus mehreren Minijobs zusammen die Grenze von 538 Euro monatlich nicht überschreitet, gelten alle Beschäftigungen als Minijobs und sind somit nicht sozialversicherungspflichtig.
Bei einer Hauptbeschäftigung darf in der Regel nur ein Minijob ausgeübt werden, wobei der Verdienst des Minijobs ebenfalls die Grenze von 538 Euro monatlich nicht überschreiten darf.
Es ist wichtig, die Regelungen bezüglich der Anzahl erlaubter Minijobs genau zu beachten, um mögliche Verstöße gegen das Minijob-Gesetz zu vermeiden. Bei Fragen oder Unsicherheiten können Sie sich an die Minijob-Zentrale wenden, um weitere Informationen und Auskünfte zu erhalten.
- Wie viele Minijobs darf man mit einem Hauptjob haben?
- Wie viele Minijobs darf man ohne Hauptjob haben?
- Beispiel: Minijobs mit Hauptjob
- Beispiel: Mehrere Minijobs ohne Hauptjob
- Meldung von Minijobs
- Regelungen für Hauptbeschäftigung und Minijob
- Steuern bei Minijobs
- Neue Regelungen für Minijobs in der Zukunft
- Kritik und Bedenken zu Minijobs
- Weitere Informationen zu Minijobs
- Fazit
- FAQ
Wie viele Minijobs darf man mit einem Hauptjob haben?
Wenn jemand bereits einen Hauptjob hat und in diesem mehr als 538 Euro im Monat verdient, handelt es sich um eine versicherungspflichtige Beschäftigung. In diesem Fall darf nur ein Minijob mit einem Verdienst von maximal 538 Euro monatlich neben dem Hauptjob ausgeübt werden. Wenn mehrere Minijobs ausgeübt werden, werden alle Beschäftigungen mit dem Hauptjob zusammengerechnet und können in der Regel versicherungspflichtig werden.
Nebenjob mit Hauptjob
Wenn Sie bereits einen Hauptjob haben und zusätzlich einen Nebenjob als Minijob ausüben möchten, gibt es bestimmte Regelungen, die Sie beachten sollten. Gemäß den aktuellen Minijob-Vorschriften darf der Verdienst aus Ihrem Hauptjob die Grenze von 538 Euro im Monat nicht überschreiten. Der Minijob, den Sie zusätzlich ausüben, darf ebenfalls nicht mehr als 538 Euro im Monat einbringen. Wenn der Verdienst aus beiden Beschäftigungen zusammen diese Grenze überschreitet, können alle Beschäftigungen versicherungspflichtig werden.
Minijobversicherungspflicht bei Hauptbeschäftigung
Bei einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung darf grundsätzlich nur ein Minijob ausgeübt werden. Dieser Minijob darf einen Verdienst von maximal 538 Euro im Monat haben, um die sozialversicherungsfreie Grenze nicht zu überschreiten. Wenn mehrere Minijobs mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kombiniert werden, werden alle Beschäftigungen mit dem Hauptjob zusammengerechnet und können versicherungspflichtig werden. Es ist wichtig, die Verdienstgrenze und die Regeln für die Kombination von Hauptbeschäftigung und Minijob einzuhalten, um mögliche Verstöße gegen die Minijob-Vorschriften zu vermeiden.
Anzahl der Hauptbeschäftigung | Anzahl der Minijobs | Verdienstgrenze Hauptjob | Regelungen |
---|---|---|---|
1 | 1 (maximal) | ≤ 538 Euro | Minijob muss die Verdienstgrenze einhalten, um sozialversicherungsfrei zu sein. |
1 | Mehr als 1 | ≤ 538 Euro | Alle Beschäftigungen werden zusammengerechnet und können versicherungspflichtig werden. |
Insgesamt dürfen Sie mit einem Hauptjob nur einen Minijob ausüben, sofern der Verdienst aus dem Hauptjob die Verdienstgrenze von 538 Euro nicht überschreitet. Wenn Sie mehrere Minijobs ausüben möchten, achten Sie darauf, dass der Verdienst aus allen Beschäftigungen zusammen diese Grenze nicht überschreitet, um versicherungsfrei zu bleiben.
Wie viele Minijobs darf man ohne Hauptjob haben?
Wenn Sie keinen Hauptjob haben, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, mehrere Minijobs gleichzeitig auszuüben. Es gibt jedoch bestimmte Vorschriften, die eingehalten werden müssen.
Zunächst dürfen die Einkünfte aus Ihren Minijobs zusammen nicht mehr als 538 Euro im Monat betragen. Dies ist die Verdienstgrenze, die für die Sozialversicherungsfreiheit der Beschäftigung gilt. Solange Ihr Gesamtverdienst diese Grenze nicht überschreitet, bleiben alle Ihre Beschäftigungen als Minijobs klassifiziert und sind nicht sozialversicherungspflichtig.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei einem Gesamtverdienst über 538 Euro im Monat alle Ihre Beschäftigungen automatisch versicherungspflichtig werden. Das bedeutet, dass sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.
Um die Verdienstgrenze von 538 Euro einzuhalten und sicherzustellen, dass Sie Ihre Minijobs ohne Hauptjob legal ausüben, ist es ratsam, Ihren Verdienst sorgfältig zu überwachen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Eine Beispielkonstellation:
Um die Situation besser zu verdeutlichen, nehmen wir an, dass Sie zwei Minijobs ohne Hauptjob haben. Im ersten Minijob verdienen Sie monatlich 300 Euro und im zweiten Minijob verdienen Sie monatlich 250 Euro. Ihre Gesamteinnahmen aus beiden Minijobs belaufen sich auf 550 Euro.
In diesem Fall überschreitet Ihr Gesamtverdienst die Verdienstgrenze von 538 Euro, was bedeutet, dass sowohl Ihr erster als auch Ihr zweiter Minijob versicherungspflichtig werden. Sowohl Sie als auch Ihre Arbeitgeber müssen Sozialversicherungsbeiträge entrichten.
Es ist wichtig, die Verdienstgrenze von 538 Euro im Auge zu behalten und sicherzustellen, dass Ihre Einkünfte aus Ihren Minijobs ohne Hauptjob diese Grenze nicht überschreiten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Minijob | Verdienst |
---|---|
Minijob 1 | 300 Euro |
Minijob 2 | 250 Euro |
Gesamtverdienst | 550 Euro |
Beispiel: Minijobs mit Hauptjob
Ein Beispiel für die Kombination von Minijobs mit einem Hauptjob ist eine Person, die als Koch in Teilzeit einen Verdienst von rund 1.500 Euro im Monat hat. Diese Person könnte nebenbei einen Minijob mit einem Verdienst von beispielsweise 300 Euro ausüben. Eine weitere Beschäftigung mit einem Verdienst von nicht mehr als 200 Euro monatlich wäre kein Minijob, sondern versicherungspflichtig wie der Hauptjob.
Hauptjob | Minijob 1 | Minijob 2 |
---|---|---|
Koch (Teilzeit) | 300 Euro | 200 Euro |
In diesem Beispiel hat die Person einen Hauptjob als Koch in Teilzeit mit einem Verdienst von 1.500 Euro im Monat. Zusätzlich übt sie zwei Minijobs aus. Der erste Minijob bringt ihr zusätzlich 300 Euro monatlich ein, während der zweite Minijob einen Verdienst von 200 Euro monatlich bietet. Die Gesamteinkünfte aus Hauptjob und den beiden Minijobs betragen 2.000 Euro. Da die Verdienstgrenze von 538 Euro monatlich für Minijobs nicht überschritten wird, sind alle Beschäftigungen als Minijobs einzustufen und somit nicht sozialversicherungspflichtig wie der Hauptjob.
Beispiel: Mehrere Minijobs ohne Hauptjob
Hier folgt ein konkretes Beispiel für die Ausübung mehrerer Minijobs ohne gleichzeitige Hauptbeschäftigung:
Person: Max Mustermann
Minijob 1 | Minijob 2 |
---|---|
Art der Beschäftigung: Haushaltshilfe | Art der Beschäftigung: Kellner |
Verdienst: 290 Euro monatlich | Verdienst: bis zu 248 Euro monatlich |
In diesem Beispiel verdient Max Mustermann als Haushaltshilfe monatlich 290 Euro und arbeitet zusätzlich als Kellner, wo er bis zu 248 Euro im Monat verdient. Die Summe beider Minijobs liegt unter der Verdienstgrenze von 538 Euro monatlich, die für die Sozialversicherungsfreiheit gilt. Daher bleiben beide Beschäftigungen als Minijobs eingestuft und unterliegen nicht der Versicherungspflicht.
Bitte beachten Sie, dass die Beispieldaten nur zur Veranschaulichung dienen und tatsächliche Verdienste und Tätigkeiten variieren können.
In diesem Beispielbild sehen Sie einen Minijobber bei der Arbeit als Haushaltshilfe.
Meldung von Minijobs
Minijobs müssen von den Arbeitgebern bei der zuständigen Krankenkasse oder der Minijob-Zentrale gemeldet werden. Die Minijob-Meldung ist ein wichtiger Schritt, um die Beschäftigung korrekt zu dokumentieren und mögliche Verstöße gegen die Regelungen zu vermeiden. Bei der Meldung müssen je nach Beschäftigung und Verdienst unterschiedliche Personen- und Beitragsgruppenschlüssel angegeben werden.
Die Meldung an die Minijob-Zentrale kann bequem online durchgeführt werden. Arbeitgeber müssen dabei Informationen wie den Beginn der Beschäftigung, die wöchentliche Arbeitszeit und den voraussichtlichen Verdienst angeben. Zudem müssen sie Angaben zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung machen. Die Minijob-Zentrale prüft die Meldung und führt die Anmeldung des Minijobs durch.
Es ist wichtig, dass die Meldung richtig und fristgerecht erfolgt. Andernfalls können Bußgelder und rechtliche Konsequenzen drohen. Arbeitgeber sollten sich daher rechtzeitig über die Meldungspflichten informieren und den Prozess sorgfältig durchführen.
Die Meldung von Minijobs dient dazu, die Beschäftigung korrekt zu erfassen und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Durch die Meldung werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch sozialversicherungspflichtig abgesichert. Daher ist es wichtig, die Meldungspflicht ernst zu nehmen und den Prozess korrekt durchzuführen.
Regelungen für Hauptbeschäftigung und Minijob
Wenn jemand sowohl eine Hauptbeschäftigung als auch einen Minijob hat, gelten besondere Regelungen. Es darf nur ein Minijob mit einem Verdienst von maximal 538 Euro monatlich ausgeübt werden. Alle Beschäftigungen werden mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und können versicherungspflichtig werden.
Minijob und Hauptbeschäftigung kombinieren
Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitnehmer neben ihrer Hauptbeschäftigung zusätzlich einen Minijob ausüben möchten, um ihr Einkommen aufzubessern. Allerdings gibt es klare Regelungen, die beachtet werden müssen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Maximal ein Minijob erlaubt
Wenn jemand bereits eine Hauptbeschäftigung hat, darf nur ein Minijob mit einem monatlichen Verdienst von maximal 538 Euro ausgeübt werden. Diese Regelung dient dazu, dass die Person nicht mehr als die erlaubte Verdienstgrenze von insgesamt 538 Euro im Monat überschreitet. Es ist wichtig, den Verdienst aus dem Hauptjob und dem Minijob korrekt zu berechnen und sicherzustellen, dass er die Grenze nicht überschreitet.
Versicherungspflicht
Wenn jemand sowohl eine Hauptbeschäftigung als auch einen Minijob hat und der Verdienst die Verdienstgrenze von 538 Euro im Monat überschreitet, können alle Beschäftigungen versicherungspflichtig werden. In diesem Fall müssen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden und es gelten die regulären Regelungen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen.
Es ist wichtig, sich über die genauen Regelungen für die Kombination von Hauptbeschäftigung und Minijob zu informieren und bei Unsicherheiten bei der Minijob-Zentrale oder einer Fachkraft für Arbeitsrecht nachzufragen.
Steuern bei Minijobs
Minijobs können unter bestimmten Umständen steuerpflichtig sein. Es gibt bestimmte Kriterien, die den steuerlichen Status eines Minijobs beeinflussen. Es ist wichtig, diese Regelungen zu beachten, um mögliche Steuerverpflichtungen zu vermeiden.
Steuerfreibetrag Minijob
In Deutschland gilt ein Steuerfreibetrag für Minijobs. Wenn der monatliche Verdienst eines Minijobs die Einkommensgrenze von 450 Euro nicht überschreitet, sind die Einkünfte steuerfrei. Dies bedeutet, dass für einen solchen Minijob keine Steuern gezahlt werden müssen.
Steuerpflicht Minijob
Wenn der Verdienst eines Minijobs die Einkommensgrenze von 450 Euro monatlich überschreitet, wird der Minijob steuerpflichtig. In diesem Fall müssen Steuern auf die Einkünfte aus dem Minijob gezahlt werden. Die genaue Höhe der Steuern hängt vom individuellen Steuersatz des Minijobbers ab.
Es ist wichtig, den Verdienst aus dem Minijob korrekt zu melden und die steuerlichen Regelungen einzuhalten, um mögliche Steuernachzahlungen oder -strafen zu vermeiden.
Minijob Steuer ID
Ab dem Jahr 2022 müssen Arbeitgeber die Steuer-ID ihrer Minijobber an die Behörden übermitteln. Dies dient der eindeutigen Identifizierung der Minijobber und ermöglicht eine korrekte steuerliche Abwicklung. Die Steuer-ID ist eine eindeutige Kennung, die jeder Steuerpflichtige in Deutschland besitzt.
Die Übermittlung der Steuer-ID erfolgt im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen und dient der ordnungsgemäßen Besteuerung der Einkünfte aus dem Minijob.
Verdienst im Minijob | Steuerpflicht |
---|---|
Nicht mehr als 450 Euro im Monat | Steuerfrei |
Mehr als 450 Euro im Monat | Steuerpflichtig |
Die Tabelle zeigt einen Überblick über die Steuerpflicht von Minijobs. Wenn der Verdienst im Minijob die Grenze von 450 Euro im Monat nicht überschreitet, sind die Einkünfte steuerfrei. Bei einem Verdienst über 450 Euro im Monat ist der Minijob steuerpflichtig.
Neue Regelungen für Minijobs in der Zukunft
Es wird erwartet, dass es zukünftig Änderungen im Minijob-Gesetz geben wird. Die aktuellen Minijob-Regelungen ermöglichen es Arbeitnehmern, bis zu 450 Euro im Monat zu verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu sein. Allerdings planen die politischen Parteien der Ampel-Koalition eine Anhebung der Minijob-Grenze auf 520 Euro bei einer maximalen Wochenarbeitszeit von zehn Stunden. Dies würde bedeuten, dass Minijobber in Zukunft etwas mehr verdienen könnten.
Die geplanten Änderungen sollen sicherstellen, dass bestimmte Minijobber, die derzeit knapp über der Verdienstgrenze liegen, weiterhin von den Vorteilen eines Minijobs profitieren können. Die genauen Details und Auswirkungen dieser Änderungen sind jedoch noch nicht abschließend festgelegt und müssen noch beschlossen werden.
Die anstehenden Änderungen im Minijob-Gesetz werfen viele Fragen auf. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten daher die aktuellen Minijob-Regelungen im Blick behalten und sich über eventuelle Anpassungen informieren. Eine regelmäßige Überprüfung der aktuellen Gesetze und Regelungen ist empfehlenswert, um mögliche Verstöße zu vermeiden.
Zusammenfassung der neuen Regelungen für Minijobs:
- Geplante Anhebung der Minijob-Grenze auf 520 Euro bei einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden
- Details und genauer Zeitpunkt der Änderungen sind noch nicht endgültig festgelegt
- Regelmäßige Überprüfung der aktuellen Minijob-Regelungen empfohlen
Es bleibt abzuwarten, wie die neuen Regelungen für Minijobs tatsächlich aussehen und wann sie in Kraft treten werden. Es ist ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten und gegebenenfalls rechtzeitig Anpassungen vorzunehmen.
Kritik und Bedenken zu Minijobs
Die Regelungen bezüglich der Minijobs sind nicht frei von Kritik und Bedenken. Insbesondere Gewerkschaften äußern ihre Sorge über die Gefahr von Altersarmut durch die geringen Einkommen und fehlende sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Minijob-Sektor. Sie fordern eine Erhöhung der Gehälter und mehr Arbeitsplätze mit angemessener Bezahlung und sozialer Absicherung.
Des Weiteren stößt auch die geplante Anhebung der Minijob-Grenze auf Kritik. Kritiker argumentieren, dass eine Erhöhung der Verdienstgrenze dazu führen könnte, dass Arbeitnehmer in höhere Steuerklassen fallen und somit weniger Netto-Einkommen erhalten, was ihre finanzielle Situation verschlechtern würde.
Ein weiteres Problem ist die Minijobversicherung, die für viele Arbeitnehmer eine Gefahr darstellen kann. Da Minijobs oft nicht sozialversicherungspflichtig sind, haben die Arbeitnehmer möglicherweise keinen ausreichenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfällen. Dies kann zu finanziellen und gesundheitlichen Risiken führen, die nicht zu unterschätzen sind.
Kritikpunkt 1: Altersarmut und fehlende sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen
Die Kritik an den Minijob-Regelungen bezieht sich vor allem auf die niedrigen Einkommen und die fehlende soziale Absicherung der Arbeitnehmer. Gewerkschaften warnen vor der Gefahr von Altersarmut und fordern eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen, höhere Gehälter und mehr sozialversicherungspflichtige Arbeit.
Kritikpunkt 2: Erhöhung der Minijob-Grenze
Die geplante Anhebung der Minijob-Grenze auf 520 Euro stößt ebenfalls auf Kritik. Kritiker argumentieren, dass eine Erhöhung der Einkommensgrenze dazu führen könnte, dass Arbeitnehmer in höhere Steuerklassen fallen und somit weniger Netto-Einkommen erhalten.
Kritikpunkt 3: Gefahren der Minijobversicherung
Die Minijobversicherung, die oft nicht sozialversicherungspflichtig ist, stellt eine Gefahr für die Arbeitnehmer dar. Mangelnder Versicherungsschutz im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfällen kann zu finanziellen und gesundheitlichen Risiken führen.
Kritikpunkte | Bedenken | Gefahren |
---|---|---|
Altersarmut und fehlende sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen | ➡ Niedrige Einkommen ➡ Fehlende soziale Absicherung |
|
Erhöhung der Minijob-Grenze | ➡ Weniger Netto-Einkommen aufgrund höherer Steuerklassen | |
Gefahren der Minijobversicherung | ➡ Mangelnder Versicherungsschutz ➡ Finanzielle und gesundheitliche Risiken |
Es ist wichtig, die Kritik und Bedenken bezüglich der Minijob-Regelungen ernst zu nehmen und sich um eine verbesserte Absicherung und faire Arbeitsbedingungen für Minijobber einzusetzen.
Weitere Informationen zu Minijobs
Für alle weiteren Informationen rund um Minijobs, einschließlich deren Regelungen und Versicherungen, empfiehlt es sich, die Minijob-Zentrale zu kontaktieren. Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Anlaufstelle für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn es um Fragen und Informationen zu Minijobs geht.
Die Minijob-Zentrale bietet detaillierte Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen und gesetzlichen Regelungen im Bereich Minijobs. Arbeitgeber können hier alle erforderlichen Informationen zur Meldung und Abwicklung von Minijobs erhalten. Arbeitnehmer können sich über ihre Rechte und Pflichten als Minijobber informieren.
Um die Minijob-Zentrale zu kontaktieren, kann entweder telefonischer oder schriftlicher Kontakt aufgenommen werden. Alle Kontaktdaten und weitere Informationen sind auf der offiziellen Website der Minijob-Zentrale verfügbar.
Minijob-Zentrale Kontaktinformationen |
---|
Telefon: 0355 2902-0 |
Fax: 0355 2902-707 |
E-Mail: info@minijob-zentrale.de |
Für eine schnellere Bearbeitung von Anfragen ist es ratsam, alle relevanten Informationen bereitzuhalten, wie beispielsweise Angaben zur Beschäftigung, zum Verdienst und zur Versicherungssituation. Die Mitarbeiter der Minijob-Zentrale stehen gerne zur Verfügung, um bei allen Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit Minijobs zu unterstützen.
Fazit
Insgesamt lassen sich die Minijob-Regelungen in Deutschland wie folgt zusammenfassen: Arbeitnehmer dürfen in der Regel nur einen Minijob ausüben, es sei denn, es liegt eine Hauptbeschäftigung vor. Wenn der Verdienst die Grenze von 538 Euro im Monat nicht überschreitet, sind alle Beschäftigungen Minijobs und somit nicht sozialversicherungspflichtig. Bei einer Kombination von Hauptbeschäftigung und Minijob gilt, dass nur ein Minijob mit einem Verdienst von maximal 538 Euro monatlich erlaubt ist und alle Beschäftigungen zusammen gerechnet werden.
Um mögliche Verstöße gegen die Minijob-Regelungen zu vermeiden, ist es wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Vorgaben der Minijobzentrale beachten. Die korrekte Meldung des Verdienstes sowie der Haupt- und Nebenbeschäftigungen ist entscheidend, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Es wird empfohlen, sich regelmäßig über aktuelle Minijobgesetze und Regelungen zu informieren, da diese sich in Zukunft ändern können.
Das Fazit lautet daher, dass eine genaue Kenntnis der Minijob-Regelungen und eine korrekte Umsetzung von zentraler Bedeutung sind, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten die aktuellen Gesetze und Richtlinien beachten und bei Fragen auf die Informationen der Minijobzentrale zurückgreifen.
FAQ
Wie viele Minijobs darf man mit einem Hauptjob haben?
Man darf nur einen Minijob mit einem Verdienst von maximal 538 Euro monatlich neben einem Hauptjob ausüben.
Wie viele Minijobs darf man ohne Hauptjob haben?
Ohne Hauptjob dürfen grundsätzlich mehrere Minijobs gleichzeitig ausgeübt werden, solange der Gesamtverdienst aus den Minijobs nicht mehr als 538 Euro im Monat beträgt.
Gibt es ein Beispiel für Minijobs mit einem Hauptjob?
Ja, zum Beispiel könnte eine Person, die als Koch in Teilzeit 1.500 Euro im Monat verdient, zusätzlich einen Minijob mit einem Verdienst von 300 Euro ausüben.
Gibt es ein Beispiel für mehrere Minijobs ohne Hauptjob?
Ja, zum Beispiel könnte eine Person, die als Haushaltshilfe 290 Euro im Monat verdient und zusätzlich als Kellner bis zu 248 Euro im Monat verdient, beide Minijobs zusammen ausüben, solange der Gesamtverdienst die Grenze von 538 Euro im Monat nicht überschreitet.
Wie müssen Minijobs gemeldet werden?
Minijobs müssen von den Arbeitgebern bei der zuständigen Krankenkasse oder der Minijob-Zentrale gemeldet werden. Dabei müssen je nach Beschäftigung und Verdienst unterschiedliche Personen- und Beitragsgruppenschlüssel angegeben werden.
Welche Regelungen gelten für Hauptbeschäftigung und Minijob?
Bei einer Hauptbeschäftigung darf nebenbei nur ein Minijob mit einem Verdienst von maximal 538 Euro monatlich ausgeübt werden. Alle Beschäftigungen werden dabei mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und können versicherungspflichtig werden.
Welche Steuern können bei Minijobs anfallen?
Wenn der Verdienst die Einkommensgrenze von 450 Euro monatlich überschreitet, müssen Steuern gezahlt werden. Ab 2022 müssen Arbeitgeber die Steuer-ID ihrer Minijobber an die Behörden übermitteln.
Gibt es neue Regelungen für Minijobs in der Zukunft?
Es wird erwartet, dass die Minijob-Grenze zukünftig auf 520 Euro angehoben wird. Diese Änderungen sind jedoch noch nicht beschlossen.
Gibt es Kritik und Bedenken zu Minijobs?
Ja, Gewerkschaften warnen vor Altersarmut und fordern mehr sozialversicherungspflichtige Arbeit. Auch die geplante Anhebung der Minijob-Grenze stößt auf Kritik.
Wo findet man weitere Informationen zu Minijobs?
Weitere Informationen zu Minijobs, deren Regelungen und Versicherungen, finden Sie bei der Minijob-Zentrale auf ihrer Website und indem Sie die Minijob-Zentrale direkt kontaktieren.