Ein Werkvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien, bei der eine Partei (der Auftragnehmer) sich verpflichtet, ein bestimmtes Werk oder eine Dienstleistung zu erbringen, während die andere Partei (der Auftraggeber) sich verpflichtet, dafür eine Vergütung zu zahlen. Im Gegensatz zum Dienstvertrag, bei dem es vor allem um die Erbringung von Arbeitsleistung geht, steht beim Werkvertrag das Ergebnis im Vordergrund. Das bedeutet, dass der Auftragnehmer das vereinbarte Werk eigenverantwortlich und unabhängig von Weisungen des Auftraggebers erbringt.
Ein Werkvertrag kann verschiedene Formen annehmen, je nachdem, ob es sich um die Herstellung eines körperlichen oder unkörperlichen Werkes handelt. Beispiele für körperliche Werke sind beispielsweise der Bau eines Hauses oder die Reparatur eines Autos, während unkörperliche Werke zum Beispiel die Erstellung eines Softwareprogramms oder die Gestaltung einer Webseite umfassen können. Der Werkvertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und enthält Bestimmungen zu den Rechten und Pflichten beider Vertragsparteien sowie zu den Folgen bei Vertragsverletzungen.