Du wirst überrascht sein, wie viele Menschen weltweit die Elterneigenschaft besitzen. In Deutschland allein gibt es über 40 Millionen Elternteile, die für das Wohl und die Erziehung ihrer Kinder verantwortlich sind. Die Elterneigenschaft hat nicht nur massive Auswirkungen auf das Familienleben, sondern auch auf die finanziellen Aspekte wie Steuern, Versicherungen und Rentenansprüche.
Wenn du mehr darüber erfahren möchtest, wie die Elterneigenschaft dich als Elternteil beeinflusst und welche Vorteile sie mit sich bringt, dann bleibt dran. In diesem Artikel erfährst du alles, was du über die Elterneigenschaft wissen musst.
- Bedeutung der Elterneigenschaft für Eltern und Kinder
- Elterneigenschaft und Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung
- Elterneigenschaft und Mitversicherung in der Krankenversicherung
- Kindererziehungszeit und Rentenansprüche
- Elterneigenschaft und steuerliche Vorteile
- Anerkannte Elternschaften
- Erforderliche Dokumente zur Bestätigung der Elterneigenschaft
- Relevanz der Elterneigenschaft für Arbeitgeber
- Anspruch auf Kinderkrankengeld bei Elterneigenschaft
- Elterneigenschaft und Mitversicherung in der Familienversicherung
- Fazit
- FAQ
- Quellenverweise
Bedeutung der Elterneigenschaft für Eltern und Kinder
Die Elterneigenschaft ist von großer Bedeutung, sowohl für Eltern als auch für Kinder. Als Elternteil trägt man nicht nur die rechtliche Verantwortung für sein eigenes Kind, sondern profitiert auch von verschiedenen finanziellen Vorteilen. Gleichzeitig haben Kinder mit Elterneigenschaft Anspruch auf bestimmte Leistungen und Schutzmaßnahmen.
Ein bedeutender finanzieller Vorteil für Eltern mit Elterneigenschaft ist der Kinderfreibetrag. Dieser ermöglicht es Eltern, ihr zu versteuerndes Einkommen zu verringern und somit die Steuerlast zu senken. Der Kinderfreibetrag kann entweder allein oder in Kombination mit dem Kindergeld in Anspruch genommen werden, je nachdem, welche Variante für die Eltern vorteilhafter ist.
Ein weiterer positiver Aspekt der Elterneigenschaft für Eltern ist der Wegfall des Beitragszuschlags zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Anders als kinderlose Personen zahlen Eltern mit Elterneigenschaft nur den regulären Beitragssatz zur Pflegeversicherung. Dies führt zu einer finanziellen Entlastung und einem insgesamt höheren verfügbaren Einkommen.
Aber nicht nur für Eltern hat die Elterneigenschaft Bedeutung, sondern auch für Kinder. Kinder mit Elterneigenschaft haben beispielsweise Anspruch auf Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dadurch können sie von den Leistungen der Krankenversicherung ihrer Eltern profitieren, ohne eigene Beiträge zahlen zu müssen. Die Altersgrenzen für die Mitversicherung variieren, wobei sie in der Regel mit dem 18. Geburtstag endet, aber in bestimmten Fällen verlängert werden kann.
Des Weiteren hat die Elterneigenschaft Auswirkungen auf die Rentenansprüche der Eltern. Eltern, die ihre Kinder erziehen, haben Anspruch auf Kindererziehungszeit oder Kinderberücksichtigungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Zeiten werden bei der Berechnung des Rentenanspruchs berücksichtigt und können sich positiv auf die Höhe der Rente auswirken.
Elternteil | Finanzielle Vorteile |
---|---|
Steuerliche Vergünstigungen (Kinderfreibetrag) | Wegfall des Beitragszuschlags zur gesetzlichen Pflegeversicherung |
Elterneigenschaft und finanzielle Vorteile für Eltern
- Kinderfreibetrag ermöglicht Senkung der Steuerlast
- Wegfall des Beitragszuschlags zur gesetzlichen Pflegeversicherung
Elterneigenschaft und Vorteile für Kinder
- Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Berücksichtigung von Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung
Die Elterneigenschaft ist also nicht nur ein rechtlicher Status, sondern hat auch konkrete Auswirkungen auf die finanzielle Situation von Eltern und die Absicherung von Kindern.
Im nächsten Abschnitt werden wir genauer auf die Auswirkungen der Elterneigenschaft auf den Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung eingehen.
Elterneigenschaft und Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung
Die Elterneigenschaft hat Auswirkungen auf den Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Im Gegensatz zu kinderlosen Personen zahlen Eltern mit Elterneigenschaft einen geringeren Beitragssatz. Ab dem 23. Lebensjahr sind kinderlose Arbeitnehmer:innen verpflichtet, einen Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung zu entrichten, während Eltern mit Elterneigenschaft lediglich den regulären Beitragssatz zahlen. Um den Beitragszuschlag zu umgehen, ist jedoch ein Nachweis über die Elterneigenschaft erforderlich.
Der Nachweis kann durch verschiedene Dokumente erbracht werden, darunter Geburts- oder Abstammungsurkunden, Vaterschaftsanerkennungsurkunden oder Adoptionsurkunden. Es ist wichtig, dass Eltern diese Unterlagen vorlegen, um den Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung zu vermeiden.
Vorteile für Eltern mit Elterneigenschaft | Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung |
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Reduzierter Beitragssatz | Entfällt |
Indem Eltern den Nachweis über ihre Elterneigenschaft erbringen, können sie von finanziellen Vorteilen in der gesetzlichen Pflegeversicherung profitieren. Der Wegfall des Beitragszuschlags entlastet Eltern finanziell und ermöglicht es ihnen, diese Mittel anderweitig für die Bedürfnisse ihrer Kinder einzusetzen.
Die Elterneigenschaft hat positive Auswirkungen auf die finanzielle Situation von Eltern und trägt dazu bei, dass sie von bestimmten Vergünstigungen profitieren können. Der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung entfällt, wenn Eltern den Nachweis über ihre Elterneigenschaft erbringen.
Elterneigenschaft und Mitversicherung in der Krankenversicherung
Durch die Elterneigenschaft können Kinder bis zu einem bestimmten Alter kostenlos über einen gesetzlich versicherten Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden. Die Altersgrenzen für die Mitversicherung liegen im Regelfall beim 18. Geburtstag, können jedoch bis zum 23. Geburtstag (bei Nichtarbeit) oder sogar bis zum 25. Geburtstag (bei Ausbildung/Studium) verlängert werden.
Dies gilt insbesondere für Kinder, die aufgrund von Behinderungen nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen. Für sie besteht die Möglichkeit, dauerhaft familienversichert zu bleiben.
Für privat versicherte Eltern gelten jedoch andere Regelungen. In diesem Fall müssen die Kinder ebenfalls privat versichert werden.
Die Tabelle zeigt einen Vergleich zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung für Kinder mit Elterneigenschaft:
Mitversicherung über gesetzlichen Elternteil | Mitversicherung über privat versicherten Elternteil |
---|---|
Keine zusätzlichen monatlichen Kosten | Zusätzliche monatliche Beiträge für die Kinder |
Umfangreiche Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung | Leistungen je nach Vertrag der privaten Krankenversicherung |
Altersgrenzen für die Mitversicherung | Altersgrenzen für die Mitversicherung |
Gesetzliche Krankenversicherung – Kinder können bis zum 18. Geburtstag (ggf. länger) kostenlos über den versicherten Elternteil mitversichert werden. | Private Krankenversicherung – Die Mitversicherung der Kinder ist abhängig von den Konditionen des Versicherungsvertrags der Eltern. |
Kindererziehungszeit und Rentenansprüche
Eltern mit Elterneigenschaft haben Anspruch auf Kindererziehungszeit oder Kinderberücksichtigungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Zeiten werden bei der Berechnung des Rentenanspruchs berücksichtigt und können sich positiv auf die Rentenhöhe auswirken.
Die Kindererziehungszeit endet in der Regel, wenn das Kind drei Jahre alt wird, während die Kinderberücksichtigungszeit bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes gilt.
Diese Zeiten sind wichtig für Eltern, die während dieser Zeiträume keine Einkommen erzielen oder Rentenbeiträge zahlen.
Bedeutung der Kindererziehungszeit für die Rente
Die Kindererziehungszeit ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung des Rentenanspruchs von Eltern. Während dieser Zeit werden Rentenbeiträge für die erziehenden Eltern angerechnet, obwohl sie keine Einkommen erzielen oder Beiträge zahlen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Eltern keine Rentennachteile aufgrund der Kindererziehung erleiden.
Je länger die Kindererziehungszeit, desto höher ist der Rentenanspruch. Durch die Berücksichtigung der Kindererziehungszeit kann sich die Rentenhöhe erheblich verbessern, da diese Zeiten wie tatsächlich geleistete Beitragszeiten behandelt werden.
Kindererziehungszeit und Kinderberücksichtigungszeit
Die Kindererziehungszeit erstreckt sich in der Regel bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Während dieser Zeit werden Rentenbeiträge für die erziehenden Eltern angerechnet.
Die Kinderberücksichtigungszeit gilt längstens bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes. In diesem Zeitraum können ebenfalls Rentenbeiträge für die erziehenden Eltern berücksichtigt werden.
Auswirkungen auf die Rentenhöhe
Die Berücksichtigung der Kindererziehungszeit und der Kinderberücksichtigungszeit kann sich positiv auf die Rentenhöhe auswirken. Durch diese Zeiten wird der Rentenanspruch der erziehenden Eltern gestärkt und es kann eine höhere Rente erzielt werden.
Es ist ratsam, sich bei der Rentenversicherung über die genauen Regelungen und die Auswirkungen auf die persönliche Rentensituation zu informieren.
Elterneigenschaft und steuerliche Vorteile
Eltern mit Elterneigenschaft haben bestimmte steuerliche Vergünstigungen, die ihnen helfen, die finanzielle Belastung durch die Kindererziehung zu mindern. Dazu gehört der Kinderfreibetrag, der das zu versteuernde Einkommen der Eltern verringert und somit die Steuerlast reduziert. Der Kinderfreibetrag kann entweder allein oder in Kombination mit dem Kindergeld in Anspruch genommen werden, je nachdem, welche Variante für die Eltern vorteilhafter ist. Die Höhe des Kinderfreibetrags richtet sich nach der Anzahl der Kinder.
Vorteile der Elterneigenschaft: | |
---|---|
Ermäßigung der Steuerlast | Geringeres zu versteuerndes Einkommen |
Möglichkeit zur Inanspruchnahme des Kinderfreibetrags | Reduktion der Steuerzahlungen |
Kombinierbarkeit mit Kindergeld | Zusätzliche finanzielle Unterstützung |
Durch die Elterneigenschaft können Eltern von steuerlichen Vergünstigungen profitieren, die das finanzielle Wohlergehen der Familie verbessern können. Der Kinderfreibetrag ist ein zentraler Aspekt dieser Vergünstigungen, da er die Steuerlast der Eltern verringert. Je nach individueller Situation können Eltern entscheiden, ob sie den Kinderfreibetrag allein oder in Kombination mit dem Kindergeld nutzen möchten, um die bestmöglichen steuerlichen Vorteile zu erzielen.
Die Höhe des Kinderfreibetrags variiert je nach Anzahl der Kinder. Hier ist eine Übersicht:
Anzahl der Kinder | Kinderfreibetrag pro Jahr |
---|---|
1 | 4.008 Euro |
2 | 8.016 Euro |
3 | 9.600 Euro |
jedes weitere Kind | 1.320 Euro |
Durch die Kombination des Kinderfreibetrags mit dem Kindergeld können Eltern finanzielle Entlastung erfahren und ihre finanzielle Situation verbessern. Es ist ratsam, sich mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin über die genauen steuerlichen Auswirkungen und Möglichkeiten zu informieren, um die bestmöglichen Vorteile aus der Elterneigenschaft zu ziehen.
Anerkannte Elternschaften
Als Eltern eines Kindes gelten alle Personen, die ein leibliches Kind, ein Adoptivkind, ein Stiefkind oder ein Pflegekind haben. Auch Stiefeltern, Adoptiveltern und Pflegeeltern können die Elterneigenschaft besitzen. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel wenn das Stiefkind bei der Heirat oder das Adoptivkind bei der Adoption das Alter für die Familienversicherung noch nicht erreicht hat oder wenn die Betreuung eines Pflegekindes nur übergangsweise vorgesehen ist. In diesen Fällen entfällt der Beitragszuschlag zur gesetzlichen Pflegeversicherung nicht.
Elterneigenschaften im Überblick:
- Leibliche Eltern
- Adoptiveltern
- Stiefeltern
- Pflegeeltern
Die Elterneigenschaft kann verschiedene Formen annehmen und ermöglicht es jedem, der die Verantwortung für ein Kind trägt, als Elternteil anerkannt zu werden. Ob biologisch oder nicht, die Beziehung und Verpflichtung zu einem Kind stehen im Mittelpunkt der elterlichen Beziehung. Es ist wichtig, dass diese verschiedenen Formen der Elterneigenschaft rechtlich anerkannt sind, um den Eltern und dem Kind die damit verbundenen Vorteile und Rechte zu gewähren.
Erforderliche Dokumente zur Bestätigung der Elterneigenschaft
Um den Beitragszuschlag zur gesetzlichen Pflegeversicherung zu entfallen, müssen betroffene Arbeitnehmer:innen einen Nachweis über ihre Elterneigenschaft erbringen. Dieser Nachweis kann formlos erfolgen und durch verschiedene Dokumente erbracht werden, wie Geburts- oder Abstammungsurkunden, Vaterschaftsanerkennungsurkunden, Adoptionsurkunden oder Bescheinigungen über den Bezug von Mutterschafts- oder Erziehungsgeld.
Arbeitgeber sind verpflichtet, den Nachweis der Elterneigenschaft aufzubewahren und bei Bedarf vorzulegen.
Nachweis der Elterneigenschaft
Um den Nachweis der Elterneigenschaft zu erbringen, können folgende Dokumente verwendet werden:
Dokument | Verwendungszweck |
---|---|
Geburtsurkunde | Nachweis der leiblichen Elternschaft |
Abstammungsurkunde | Nachweis der leiblichen Elternschaft |
Vaterschaftsanerkennungsurkunde | Nachweis der rechtlichen Elternschaft |
Adoptionsurkunde | Nachweis der rechtlichen Elternschaft |
Bescheinigung über den Bezug von Mutterschafts- oder Erziehungsgeld | Nachweis der Elterneigenschaft für Selbstständige |
Es ist ratsam, Kopien dieser Dokumente aufzubewahren und die Originaldokumente sicher aufzubewahren.
Die Vorlage des Nachweises der Elterneigenschaft kann je nach Anforderung des Arbeitgebers erforderlich sein, beispielsweise im Rahmen einer Betriebsprüfung oder zur Registrierung eines Kindes für die Mitversicherung in der Krankenversicherung.
Relevanz der Elterneigenschaft für Arbeitgeber
Die Elterneigenschaft hat auch Auswirkungen auf Arbeitgeber. Sie müssen den Nachweis der Elterneigenschaft ihrer Arbeitnehmer:innen aufbewahren und bei einer Betriebsprüfung vorlegen können. Zudem sollten sie über die steuerlichen und versicherungstechnischen Auswirkungen der Elterneigenschaft informiert sein, um die Entgeltabrechnung und Sozialversicherungsbeiträge korrekt durchführen zu können. Arbeitgeber sollten auch die Möglichkeiten zur Unterstützung von Eltern in Bezug auf Elternzeit, Kinderkrankengeld und andere Familienleistungen kennen.
Anspruch auf Kinderkrankengeld bei Elterneigenschaft
Arbeitnehmer:innen mit Elterneigenschaft haben das Recht auf Kinderkrankengeld, wenn ihr Kind erkrankt ist und eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Das Kinderkrankengeld kann für bis zu 30 Arbeitstage pro Kalenderjahr beantragt werden. Alleinerziehende haben sogar Anspruch auf bis zu 60 Arbeitstage. Um den Anspruch auf Kinderkrankengeld zu prüfen, können Arbeitgeber einen Nachweis über die Elterneigenschaft verlangen.
Das Kinderkrankengeld dient dazu, Eltern finanziell abzusichern, wenn sie wegen der Krankheit ihres Kindes nicht arbeiten können. Während des Bezugs von Kinderkrankengeld erhalten die Eltern eine Entgeltersatzleistung in Höhe von 90 Prozent ihres ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Bitte beachten Sie, dass es eine Obergrenze für das Kinderkrankengeld gibt, die sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen der Eltern richtet.
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht unabhängig davon, ob das Kind gesetzlich oder privat versichert ist. Es gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr oder bis zum 18. Lebensjahr bei Kindern mit Behinderung.
Um das Kinderkrankengeld zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Das Antragsverfahren sowie die benötigten Unterlagen variieren je nach Krankenkasse. Informieren Sie sich daher bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Anforderungen und Fristen.
Bitte beachten Sie, dass die Informationen in diesem Artikel allgemeiner Natur sind und nicht als rechtliche oder steuerliche Beratung dienen. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen Fachexperten.
Tabelle: Anspruchsdauer für Kinderkrankengeld
Anspruchsberechtigte | Anspruchsdauer pro Kalenderjahr |
---|---|
Eltern mit Elterneigenschaft | 30 Arbeitstage |
Alleinerziehende mit Elterneigenschaft | 60 Arbeitstage |
Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer:innen ihre Rechte kennen und im Krankheitsfall ihres Kindes das Kinderkrankengeld beantragen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Ein Nachweis über die Elterneigenschaft kann von Arbeitgebern angefordert werden, um den Anspruch auf Kinderkrankengeld zu prüfen.
Elterneigenschaft und Mitversicherung in der Familienversicherung
Eltern mit Elterneigenschaft haben die Möglichkeit, ihre Kinder kostenlos über den Versicherungsvertrag eines Elternteils in der Familienversicherung mitzuversichern. Diese Option bietet finanzielle Vorteile und stellt sicher, dass die Kinder ausreichend abgesichert sind. Es gelten jedoch bestimmte Altersgrenzen, die beachtet werden müssen.
Kinder können in der Regel bis zu ihrem 18. Geburtstag über die Familienversicherung mitversichert werden. Diese Altersgrenze kann allerdings verlängert werden, bis zum 23. Geburtstag, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist, oder sogar bis zum 25. Geburtstag, wenn das Kind noch in Ausbildung oder im Studium ist.
Es ist wichtig zu beachten, dass Kinder mit Behinderung, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, dauerhaft familienversichert bleiben können. Dadurch erhalten sie fortlaufend medizinische Versorgung und finanziellen Schutz.
Um von der Mitversicherung in der Familienversicherung profitieren zu können, sollten Eltern ihre Krankenkasse über ihre Elterneigenschaft und Ansprüche auf Familienversicherung informieren. Dies stellt sicher, dass die entsprechenden Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden können.
Vorteile der Mitversicherung in der Familienversicherung:
- Kostenlose Krankenversicherung für die Kinder
- Familienmitglieder sind gemeinsam versichert
- Keine zusätzlichen Versicherungsbeiträge für die Kinder
Die Mitversicherung in der Familienversicherung bietet Eltern eine kostengünstige Möglichkeit, ihre Kinder zu versichern und sicherzustellen, dass sie Zugang zu medizinischer Versorgung haben.
Vorteile der Mitversicherung in der Familienversicherung | Bedingungen der Mitversicherung |
---|---|
Kostenlose Krankenversicherung für die Kinder | Kinder bis zum 18. Geburtstag (verlängerbar bis zum 23. bzw. 25. Geburtstag bei bestimmten Umständen) |
Gemeinsame Versicherung der Familienmitglieder | Kinder mit Elterneigenschaft und dem entsprechenden Versicherungsvertrag |
Keine zusätzlichen Versicherungsbeiträge für die Kinder | Kinder mit Elterneigenschaft und dem entsprechenden Versicherungsvertrag |
Die Tabelle zeigt die Vorteile der Mitversicherung in der Familienversicherung und die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um diese Leistungen nutzen zu können.
Fazit
Die Elterneigenschaft ist der rechtliche Status einer Person als Elternteil eines Kindes. Sie hat viele Auswirkungen auf die finanzielle Situation von Eltern, wie steuerliche Vergünstigungen und den Wegfall des Beitragszuschlags zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Eltern mit Elterneigenschaft profitieren auch von Vorteilen in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Rentenversicherung. Arbeitgeber sollten den Nachweis der Elterneigenschaft ihrer Arbeitnehmer:innen aufbewahren und über die Auswirkungen der Elterneigenschaft informiert sein, um die Entgeltabrechnung korrekt durchführen zu können.
Die Elterneigenschaft ermöglicht es Eltern, steuerliche Vergünstigungen wie den Kinderfreibetrag in Anspruch zu nehmen, um ihre Steuerlast zu reduzieren und finanzielle Unterstützung bei der Kindererziehung zu erhalten. Zudem fallen Beitragszuschläge zur gesetzlichen Pflegeversicherung weg, was die finanzielle Belastung für Eltern verringert. Eltern mit Elterneigenschaft haben auch Anspruch auf Kindererziehungszeit oder Kinderberücksichtigungszeit, die sich positiv auf ihre Rentenansprüche auswirken können.
Arbeitgeber spielen ebenfalls eine wichtige Rolle, da sie den Nachweis der Elterneigenschaft ihrer Arbeitnehmer:innen aufbewahren und vorlegen müssen. Sie sollten über die steuerlichen und versicherungstechnischen Auswirkungen der Elterneigenschaft informiert sein, um die Entgeltabrechnung und Sozialversicherungsbeiträge korrekt durchführen zu können. Zusätzlich sollten Arbeitgeber die Möglichkeiten zur Unterstützung von Eltern in Bezug auf Elternzeit, Kinderkrankengeld und andere Familienleistungen kennen.
FAQ
Was ist Elterneigenschaft?
Welche Bedeutung hat die Elterneigenschaft für Eltern und Kinder?
Wie wirkt sich die Elterneigenschaft auf den Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung aus?
Welche Auswirkungen hat die Elterneigenschaft auf die Mitversicherung in der Krankenversicherung?
Wie wirkt sich die Elterneigenschaft auf die Rentenansprüche aus?
Welche steuerlichen Vorteile bringt die Elterneigenschaft mit sich?
Wer gilt als Elternteil und besitzt die Elterneigenschaft?
Welche Dokumente werden benötigt, um die Elterneigenschaft nachzuweisen?
Welche Relevanz hat die Elterneigenschaft für Arbeitgeber?
Besteht bei Elterneigenschaft Anspruch auf Kinderkrankengeld?
Können Kinder über die Elterneigenschaft kostenlos in der Familienversicherung mitversichert werden?
Was ist das Fazit zur Elterneigenschaft?
Quellenverweise
- https://factorialhr.de/blog/elterneigenschaft/
- https://www.personio.de/hr-lexikon/elterneigenschaft/
- https://www.informationsportal.de/elterneigenschaft-pflegeversicherung/