Die Tarifautonomie bezeichnet das Recht der Tarifvertragsparteien, also der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, eigenständig und unabhängig von staatlichen Eingriffen Tarifverträge auszuhandeln. Dabei geht es um die Festlegung von Arbeitsbedingungen wie Löhnen, Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen. Die Tarifautonomie ist ein wichtiger Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft und ermöglicht den Parteien eine eigenverantwortliche Gestaltung der Arbeitsbeziehungen.
Die Tarifautonomie gewährleistet den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden eine hohe Verhandlungsmacht und ermöglicht ihnen, die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. Gleichzeitig dient sie als Instrument zur Konfliktlösung und zur Vermeidung von Arbeitskämpfen. Durch die Tarifautonomie wird eine geregelte und verlässliche Arbeitsbeziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geschaffen, die auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruht. Der Staat greift nur in Ausnahmefällen ein, beispielsweise wenn es zu schwerwiegenden Verstößen gegen das Arbeitsrecht kommt. Insgesamt trägt die Tarifautonomie zur Stabilität und Flexibilität des Arbeitsmarktes bei und ist ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Ordnung in Deutschland.