Die Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Sie ist ein grundlegendes Prinzip des Rechts und ermöglicht es den Menschen und Organisationen, am Rechtsverkehr teilzunehmen und Rechtsbeziehungen einzugehen. Natürliche Personen, also Menschen, sind grundsätzlich rechtsfähig und können somit selbstständig Rechte erwerben und Verpflichtungen eingehen. Juristische Personen, wie beispielsweise Unternehmen oder Vereine, werden durch das Gesetz als eigenständige Rechtssubjekte anerkannt und besitzen ebenfalls Rechtsfähigkeit. Dies bedeutet, dass sie selbstständig Verträge abschließen, Eigentum erwerben und vor Gericht auftreten können. Die Rechtsfähigkeit ist somit eine grundlegende Voraussetzung für die rechtliche Handlungsfähigkeit von Personen und Organisationen.
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