Der Begriff „öffentliche Sicherheit“ bezeichnet den Zustand der Sicherheit und des Schutzes, der in einer Gesellschaft gewährleistet sein sollte. Er umfasst alle Maßnahmen und Vorkehrungen, die ergriffen werden, um die Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren, Bedrohungen und Straftaten zu schützen. Dazu gehören beispielsweise die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung, die Verhinderung von Kriminalität, der Schutz vor terroristischen Anschlägen sowie die Sicherstellung der Verkehrssicherheit.
Die öffentliche Sicherheit ist eine grundlegende Voraussetzung für das Funktionieren einer Gesellschaft und das Wohlbefinden ihrer Mitglieder. Sie schafft Vertrauen und ermöglicht es den Menschen, sich frei und ohne Angst in der Öffentlichkeit zu bewegen. Um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, sind verschiedene Akteure wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und andere Sicherheitsbehörden zuständig. Sie arbeiten eng zusammen, um potenzielle Gefahren zu erkennen, präventive Maßnahmen zu ergreifen und im Ernstfall schnell und effektiv zu handeln. Die öffentliche Sicherheit ist somit ein wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Gesellschaft und trägt maßgeblich zum Schutz und zur Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger bei.