Die objektive Zurechnung ist ein Begriff aus dem Strafrecht und bezeichnet die rechtliche Verantwortlichkeit einer Person für eine bestimmte Handlung. Dabei wird geprüft, ob die Handlung der Person objektiv zurechenbar ist, das heißt, ob sie einen rechtlich relevanten Erfolg verursacht hat. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Person die Handlung absichtlich oder fahrlässig begangen hat.
Um die objektive Zurechnung festzustellen, werden verschiedene Kriterien herangezogen. Zum einen muss ein adäquater Kausalzusammenhang zwischen der Handlung und dem Erfolg bestehen. Das bedeutet, dass der Erfolg aufgrund der Handlung vorhersehbar und typisch ist. Zum anderen darf kein rechtlich relevanter Zwischenverlauf vorliegen, der den Kausalzusammenhang unterbricht. Ist die objektive Zurechnung gegeben, kann die Person für die Handlung strafrechtlich belangt werden.