Notwehr bezeichnet das Recht eines Individuums, sich gegen einen rechtswidrigen Angriff zu verteidigen. Dabei handelt es sich um eine Ausnahmesituation, in der der Angegriffene zur Abwehr seines eigenen Rechts oder des Rechts eines anderen handelt. Die Notwehr ist rechtlich geregelt und darf nur in angemessenem Maße und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit ausgeübt werden. Das bedeutet, dass die Verteidigungshandlung nur so weit gehen darf, wie es zur Abwehr des Angriffs erforderlich ist. Dabei ist zu beachten, dass die Notwehrhandlung im Nachhinein vor Gericht überprüft werden kann und eine unverhältnismäßige Verteidigung zu rechtlichen Konsequenzen führen kann. Notwehr ist somit ein wichtiges Prinzip des Rechts, das dem Schutz der individuellen Freiheit und Sicherheit dient.
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