Eigentum bezeichnet das Recht einer Person, über eine Sache frei zu verfügen und diese zu besitzen. Es umfasst das exklusive Nutzungsrecht sowie die Möglichkeit, die Sache zu veräußern, zu vermieten oder zu vererben. Das Eigentum ist ein grundlegendes Recht, das in vielen Rechtsordnungen geschützt wird und eine wichtige Rolle in der Gesellschaft spielt.
Das Eigentumsrecht ermöglicht es einer Person, eine Sache als ihr eigenes zu betrachten und sie nach ihren Vorstellungen zu nutzen. Es schafft Sicherheit und Stabilität, da der Eigentümer die Kontrolle über die Sache hat und diese vor unbefugtem Zugriff schützen kann. Gleichzeitig bringt das Eigentum auch Verantwortung mit sich, da der Eigentümer für die Sache verantwortlich ist und sie pflegen und erhalten muss. Das Eigentumsrecht ist daher ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaats und trägt zur wirtschaftlichen Entwicklung und individuellen Freiheit bei.