Die Beitragsbemessungsgrenze ist ein Begriff aus dem deutschen Sozialversicherungssystem und bezeichnet die Obergrenze, bis zu der bestimmte Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden. Sie dient dazu, die finanzielle Belastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu begrenzen und gleichzeitig die finanzielle Stabilität der Sozialversicherungssysteme zu gewährleisten. Die Beitragsbemessungsgrenze variiert je nach Versicherungszweig, wie beispielsweise der gesetzlichen Krankenversicherung, der Rentenversicherung oder der Arbeitslosenversicherung. Sie wird jährlich angepasst und orientiert sich in der Regel an der Entwicklung der Löhne und Gehälter. Verdienstbeträge, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, werden nicht mehr in die Berechnung der Beiträge einbezogen, sodass die Beiträge ab einem bestimmten Einkommen nicht weiter steigen.
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