Der Begriff „Willkür“ beschreibt eine Handlung oder Entscheidung, die ohne rationale oder gerechte Grundlage getroffen wird. Es bezeichnet eine Vorgehensweise, bei der keine objektiven Kriterien oder Prinzipien berücksichtigt werden, sondern allein die persönlichen Vorlieben, Interessen oder Launen einer Person oder einer Gruppe von Personen ausschlaggebend sind. Willkür kann in verschiedenen Bereichen auftreten, wie beispielsweise in der Politik, im Rechtssystem oder im zwischenmenschlichen Bereich.
Willkür steht im Gegensatz zu einer gerechten und fairen Vorgehensweise, bei der Entscheidungen auf objektiven Fakten, Gesetzen oder moralischen Prinzipien basieren. Sie kann zu Ungerechtigkeit, Ungleichbehandlung und Missbrauch von Macht führen. Die Bekämpfung von Willkür ist daher ein wichtiges Anliegen in einer demokratischen Gesellschaft, in der das Prinzip der Gleichheit und der Rechtsstaatlichkeit hochgehalten wird.