Wussten Sie, dass sich überschuldete Verbraucher:innen in der Regel innerhalb von 3 Jahren von ihren Schulden befreien können? Das Verfahren der Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, bietet eine Möglichkeit, finanzielle Schwierigkeiten zu überwinden und einen Neuanfang zu machen. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die Dauer der Privatinsolvenz, den Ablauf des Insolvenzverfahrens und die Voraussetzungen für eine Schuldenbefreiung.
- Was genau bedeutet Privat- oder Verbraucherinsolvenz?
- Wie funktioniert das Verbraucherinsolvenzverfahren?
- Wie lange dauert das Verbraucherinsolvenzverfahren?
- Ändert sich die Verfahrensdauer bei einem zweiten Verfahren?
- Kann man ein Insolvenzverfahren trotz Arbeitslosengeld I oder II durchlaufen?
- Was passiert bei Arbeitslosigkeit während des Verfahrens?
- Sind Rentner:innen von der Arbeitspflicht befreit?
- Welche Kosten fallen an und wer bezahlt sie?
- Kann man Vermögen behalten und trotzdem entschuldet werden?
- Fazit
- FAQ
- Quellenverweise
Was genau bedeutet Privat- oder Verbraucherinsolvenz?
Die Privat- oder Verbraucherinsolvenz ist ein rechtlicher Prozess, der überschuldeten Verbrauchern ermöglicht, sich von ihren Schulden zu befreien. Die Insolvenzordnung gewährt den Betroffenen in der Regel eine Befreiung innerhalb von 3 Jahren, auch wenn sie kein pfändbares Einkommen oder Vermögen besitzen. Durch Kostenstundung können auch mittellose Personen an dem Verfahren teilnehmen und eine Entschuldung erreichen.
- Verbraucherinsolvenz: Der rechtliche Prozess zur Befreiung von Schulden für überschuldete Verbraucher.
- Befreiung von Schulden: Durch die Insolvenzordnung haben Schuldner die Möglichkeit, sich innerhalb von 3 Jahren von ihren Schulden zu befreien.
- Kostenstundung: Selbst mittellose Personen können durch die Stundung der Verfahrenskosten an dem Insolvenzverfahren teilnehmen.
- Kein pfändbares Einkommen oder Vermögen: Verbraucher, die über kein pfändbares Einkommen oder Vermögen verfügen, können dennoch von ihren Schulden befreit werden.
Weitere Informationen zum Verbraucherinsolvenzverfahren und der Schuldenbefreiung finden Sie in den folgenden Abschnitten.
Schuldnerbefreiung durch Verbraucherinsolvenz
Die Verbraucherinsolvenz ermöglicht überschuldeten Verbrauchern eine Befreiung von ihren Schulden. Auch wenn kein pfändbares Einkommen oder Vermögen vorhanden ist, ist es möglich, sich innerhalb von 3 Jahren von den Schulden zu befreien. Durch die Insolvenzordnung werden die Kosten des Verfahrens gestundet, sodass auch mittellose Personen teilnehmen können. Dieser rechtliche Prozess bietet vielen Menschen die Möglichkeit, einen finanziellen Neuanfang zu machen.
Wie funktioniert das Verbraucherinsolvenzverfahren?
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein rechtlicher Prozess, bei dem der Schuldner einen Antrag auf Eröffnung beim zuständigen Insolvenzgericht stellt. Bevor das Insolvenzverfahren beginnen kann, muss der Schuldner jedoch zunächst versuchen, sich mit seinen Gläubigern außergerichtlich zu einigen.
Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht gelingt, werden im Insolvenzverfahren die Schulden des Schuldners festgestellt und pfändbare Vermögenswerte verwertet, um die Gläubiger zu befriedigen. Eine wichtige Phase des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist die Wohlverhaltensphase, die in der Regel 3 Jahre dauert.
Während der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner sein pfändbares Einkommen an einen Treuhänder abtreten. Dieser Treuhänder verwaltet das Einkommen und verteilt es unter den Gläubigern. Ziel der Wohlverhaltensphase ist es, einen Teil der Schulden zurückzuzahlen und eine gerechte Verteilung des Einkommens sicherzustellen.
Antragstellung und außergerichtlicher Einigungsversuch
Um das Verbraucherinsolvenzverfahren einzuleiten, muss der Schuldner einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Vor der Antragstellung ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch erforderlich, bei dem der Schuldner versucht, eine Einigung mit seinen Gläubigern zu erzielen. Dieser Einigungsversuch soll eine außergerichtliche Schuldenregulierung ermöglichen.
Der Schuldner stellt den Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht, indem er einen entsprechenden Antrag einreicht. In dem Antrag gibt der Schuldner seine finanzielle Situation und seine Schulden an. Das Gericht prüft den Antrag und eröffnet anschließend das Insolvenzverfahren, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Verwertung von pfändbaren Vermögenswerten
Im Insolvenzverfahren werden die Schulden des Schuldners festgestellt und pfändbare Vermögenswerte verwertet. Das bedeutet, dass der Treuhänder das vorhandene Vermögen des Schuldners ermittelt und gegebenenfalls verkauft, um mit dem Erlös die Gläubiger zu befriedigen.
Wichtige Vermögenswerte wie beispielsweise eine selbst genutzte Immobilie sind jedoch von der Verwertung ausgenommen. Der Schuldner darf notwendige Lebensgrundlagen behalten, um auch während der Wohlverhaltensphase seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Die Wohlverhaltensphase
Die Wohlverhaltensphase ist eine wichtige Phase im Verbraucherinsolvenzverfahren. Während dieser Phase muss der Schuldner sein pfändbares Einkommen regelmäßig an den Treuhänder abtreten. Diese Abtretung dient dazu, einen Teil der Schulden zurückzuzahlen und eine gerechte Verteilung des Einkommens unter den Gläubigern zu gewährleisten.
Die Wohlverhaltensphase dauert in der Regel 3 Jahre. Während dieser Zeit muss der Schuldner bestimmte Verhaltenspflichten erfüllen, wie beispielsweise die Auskunftserteilung über seine finanzielle Situation und die Zustimmung zur Pfändung des pfändbaren Einkommens.
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Verbraucherinsolvenzverfahren | Insolvenzantrag | Wohlerhaltensphase |
---|---|---|
Der Schuldner stellt einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beim Insolvenzgericht. | Vor der Antragstellung ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch erforderlich, um sich mit den Gläubigern zu einigen. | Während der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner sein pfändbares Einkommen an einen Treuhänder abtreten. |
Im Insolvenzverfahren werden die Schulden festgestellt und pfändbare Vermögenswerte verwertet. | Das Insolvenzgericht prüft den Antrag und eröffnet das Insolvenzverfahren, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. | Der Treuhänder verteilt das abgetretene Einkommen unter den Gläubigern, um einen Teil der Schulden zurückzuzahlen. |
Die Wohlverhaltensphase dauert in der Regel 3 Jahre. | Der Schuldner muss bestimmte Verhaltenspflichten erfüllen, wie beispielsweise die Auskunftserteilung über seine finanzielle Situation. | Während der Wohlverhaltensphase erfolgt eine regelmäßige Abtretung des pfändbaren Einkommens an den Treuhänder. |
Wie lange dauert das Verbraucherinsolvenzverfahren?
Das Verbraucherinsolvenzverfahren dauert in der Regel 3 Jahre. Dies gilt für Verfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden. Vor diesem Datum gelten unterschiedliche Übergangsregelungen. In einigen Fällen ist es jedoch möglich, die Dauer des Verfahrens auf 5 oder 3 Jahre zu verkürzen, indem man Verfahrenskosten und einen Teil der Schulden zurückzahlt.
Die genaue Dauer des Verbraucherinsolvenzverfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Höhe der Schulden und der finanziellen Situation des Schuldners. Am Anfang des Verfahrens wird ein außergerichtlicher Einigungsversuch unternommen, um eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Schlägt dieser Versuch fehl, wird das Insolvenzverfahren eingeleitet.
Im Verlauf des Insolvenzverfahrens werden die Schulden festgestellt und pfändbare Vermögenswerte verwertet. Nach Abschluss des Verfahrens beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase. Während dieser Zeit muss der Schuldner sein pfändbares Einkommen an einen Treuhänder abtreten. Dieses Einkommen wird zur Tilgung der Schulden verwendet.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genannten Zeiträume in der Regel gelten, es jedoch von Fall zu Fall zu Unterschieden kommen kann. Jedes Verfahren ist einzigartig und es können individuelle Umstände und Regelungen eine Rolle spielen.
Beispielhaftes Verbraucherinsolvenzverfahren:
Phase | Dauer |
---|---|
Einleitung des Verfahrens | ca. 1-3 Monate |
Feststellung der Schulden und Verwertung von Vermögenswerten | ca. 6-12 Monate |
Wohlverhaltensphase | ca. 3 Jahre |
Es ist ratsam, sich bei Fragen zur Dauer des Verbraucherinsolvenzverfahrens an einen Schuldnerberater oder Rechtsanwalt zu wenden. Diese Fachleute können individuelle Beratung und weitere Informationen zu den spezifischen Regelungen und Voraussetzungen geben.
Ändert sich die Verfahrensdauer bei einem zweiten Verfahren?
Ja, die Dauer eines zweiten Verfahrens verlängert sich, wenn bereits einmal Restschuldbefreiung erteilt wurde. Für Zweitverfahren beträgt die Dauer 5 Jahre, wenn der Antrag nach dem 30. September 2020 gestellt wurde.
Ein zweites Insolvenzverfahren dauert länger als das erste Verfahren, da das Gesetz davon ausgeht, dass eine erneute Restschuldbefreiung nur in Ausnahmefällen gewährt wird. Um den Gläubigern einen höheren Anteil an der Gesamtforderung zu gewährleisten, wird die Verfahrensdauer auf 5 Jahre verlängert.
Während des zweiten Verfahrens müssen Schuldner weiterhin ihre pfändbaren Einkünfte an den Treuhänder abtreten und bestimmte Obliegenheiten erfüllen, um eine erneute Restschuldbefreiung zu erhalten. Es ist wichtig, die Verfahrensdauer und -bedingungen sorgfältig zu beachten, um mögliche Folgen zu verhindern.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Verfahrensdauer bei erstem und zweitem Insolvenzverfahren:
Insolvenzverfahren | Dauer |
---|---|
Erstes Verfahren | 3 Jahre |
Zweites Verfahren (Antrag nach dem 30. September 2020) | 5 Jahre |
Beispiel
Ein Schuldner hat bereits einmal Restschuldbefreiung im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens erhalten. Einige Jahre später befindet er sich wieder in einer finanziellen Krise und beantragt erneut ein Insolvenzverfahren. In diesem Fall würde das zweite Verfahren 5 Jahre dauern, da der Antrag nach dem 30. September 2020 gestellt wurde.
Kann man ein Insolvenzverfahren trotz Arbeitslosengeld I oder II durchlaufen?
Ja, auch Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II können ein Insolvenzverfahren durchlaufen. Es gilt jedoch die Verpflichtung, sich aktiv um Arbeit zu bemühen und jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Wenn trotz Bemühungen keine Arbeit gefunden wird, kann man dennoch von den Schulden befreit werden, solange man die Bemühungen nachweisen kann.
Es besteht die Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren durchzuführen, auch wenn man Arbeitslosengeld I oder II bezieht. Während des Verfahrens ist es jedoch eine Voraussetzung, aktiv nach Arbeit zu suchen und jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen. Self-inserted content – Insolvenz trotz Arbeitslosigkeit
Selbst wenn trotz intensiver Bemühungen keine Arbeit gefunden wird, kann der Schuldner immer noch von seinen Schulden befreit werden. Es ist wichtig, alle erfolglosen Bewerbungen und Bemühungen um Arbeit zu dokumentieren, um diese dem Insolvenzverwalter vorlegen zu können.
Das Insolvenzverfahren bietet somit auch Personen in Arbeitslosigkeit die Möglichkeit, mit ihrer finanziellen Belastung umzugehen und eine Entschuldung zu erreichen. Hierbei ist jedoch die Erfüllung bestimmter Obliegenheiten und das regelmäßige Melden von Einkünften und Bemühungen um Arbeit von großer Bedeutung.
Was passiert bei Arbeitslosigkeit während des Verfahrens?
Wenn Sie während des Verfahrens arbeitslos werden, müssen Sie sich dennoch aktiv darum bemühen, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Sie müssen diese Bemühungen auch nachweisen können. Natürlich müssen die angebotenen Arbeitsmöglichkeiten Ihren persönlichen Umständen angemessen sein, wie z.B. wenn Sie kleine Kinder erziehen oder gesundheitliche Einschränkungen haben. Es ist jedoch wichtig, dass Sie alle zumutbaren Optionen in Betracht ziehen.
In dieser Zeit ist es auch wichtig, die Vorgaben des Arbeitsamtes zu erfüllen und aktiv an Vermittlungsmaßnahmen und Beratungen teilzunehmen. Dies kann auch dazu beitragen, Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Arbeitssuche zu verbessern.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Arbeitslosigkeit alleine nicht dazu führt, dass Ihre Privatinsolvenz scheitert oder Ihr Insolvenzverfahren verlängert wird. Solange Sie nachweisen können, dass Sie sich aktiv um einen neuen Job bemühen und entsprechend den Vorschriften des Arbeitsamtes handeln, können Sie dennoch eine Restschuldbefreiung erreichen.
Die Arbeitslosigkeit sollte Sie nicht davon abhalten, an einer erfolgreichen Insolvenz teilzunehmen. Mit der richtigen Einstellung und Unterstützung können Sie immer noch den Weg zur Schuldenfreiheit finden.
Sind Rentner:innen von der Arbeitspflicht befreit?
Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sind Rentner:innen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben oder aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht erwerbsfähig sind, von der Arbeitspflicht befreit. Dies bedeutet, dass sie während des Verfahrens nicht dazu verpflichtet sind, eine Erwerbstätigkeit auszuüben.
Trotzdem ist es Rentner:innen möglich, sich von ihren Schulden zu befreien. Das Insolvenzverfahren bietet auch für Menschen im fortgeschrittenen Alter die Möglichkeit, einen finanziellen Neuanfang zu wagen und die Schuldenlast hinter sich zu lassen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Situation von Rentner:innen im Insolvenzverfahren von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann und individuelle Faktoren berücksichtigt werden müssen. Ein Insolvenzverwalter wird die finanzielle Situation einer Rentnerin oder eines Rentners genau prüfen und feststellen, ob eine Restschuldbefreiung möglich ist.
Es empfiehlt sich daher, professionelle Unterstützung von einem Insolvenzberater oder Anwalt in Anspruch zu nehmen, um die individuelle Situation einschätzen und die besten Möglichkeiten für eine Entschuldung im Alter finden zu können.
Für Rentner:innen ist es also grundsätzlich möglich, sich von ihren Schulden zu befreien, auch wenn sie von der Arbeitspflicht im Insolvenzverfahren befreit sind. Die genaue Vorgehensweise und die Erfolgsaussichten hängen jedoch von verschiedenen Faktoren ab und sollten unter Berücksichtigung der individuellen Situation mit Fachleuten besprochen werden.
Vergleichstabelle: Rentner:innen und Arbeitspflicht im Insolvenzverfahren
Rentner:in | Arbeitspflicht im Insolvenzverfahren | Entschuldungsmöglichkeit |
---|---|---|
Erreicht das gesetzliche Rentenalter | Befreit von der Arbeitspflicht | Möglich |
Nicht erwerbsfähig aus gesundheitlichen oder anderen Gründen | Befreit von der Arbeitspflicht | Möglich |
Welche Kosten fallen an und wer bezahlt sie?
Ein Insolvenzverfahren ist kostenpflichtig. Es fallen Gerichtskosten, Kosten für den Insolvenzverwalter/Treuhänder und gegebenenfalls Anwaltskosten an. Die Kosten werden in der Regel aus dem pfändbaren Vermögen des Schuldners bezahlt. Wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen, können auf Antrag die Kosten gestundet werden.
Für einen genauen Überblick über die Kostenstruktur des Insolvenzverfahrens finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung in der nachfolgenden Tabelle:
Ausgaben | Kosten |
---|---|
Gerichtskosten | nach Gebührentabelle |
Kosten für den Insolvenzverwalter/Treuhänder | abhängig vom Vermögen des Schuldners und der Komplexität des Verfahrens |
Anwaltskosten | variiert je nach Anwalt und Umfang der Leistungen |
Gesamtkosten | summierte Gesamtkosten aller genannten Ausgaben |
Es ist wichtig zu beachten, dass das pfändbare Vermögen des Schuldners zur Deckung der Kosten verwendet wird. Wenn dies nicht ausreicht, können die Kosten auf Antrag gestundet werden. Es empfiehlt sich, die genauen Kosten mit einem Insolvenzberater oder einem spezialisierten Anwalt zu besprechen, um eine individuelle Zusammenstellung der Kosten zu erhalten und finanzielle Risiken zu minimieren.
Kann man Vermögen behalten und trotzdem entschuldet werden?
Grundsätzlich wird das vorhandene Vermögen verwertet, um die Schulden zu begleichen. Bei einem Privatinsolvenzverfahren wird Wohneigentum versteigert, jedoch dürfen notwendige Lebensgrundlagen nicht weggenommen werden. Unter bestimmten Umständen kann ein Auto behalten werden, zum Beispiel, wenn es für die Arbeit benötigt wird oder bei einer Schwerbehinderung.
Vermögen | Behalten oder verwertet? |
---|---|
Wohneigentum | Verwertet |
Alltagsgegenstände | Behalten |
Auto | Behalten unter bestimmten Voraussetzungen |
Behalten oder Verwerten?
Bei einem Privatinsolvenzverfahren ist es wichtig zu wissen, welche Vermögenswerte behalten werden dürfen und welche verwertet werden müssen. Wohneigentum wie beispielsweise eine Immobilie wird in der Regel verwertet, um die Schulden zu begleichen. Alltagsgegenstände wie Möbel, Kleidung und Hausrat dürfen hingegen behalten werden, da sie zur Sicherung des Lebensunterhalts dienen.
Ein Auto kann je nach Situation behalten werden. Falls das Fahrzeug für die Arbeit benötigt wird oder der Schuldner eine Schwerbehinderung hat, kann es unter Umständen behalten werden. In anderen Fällen wird das Auto jedoch in der Regel verwertet, um die Schulden zu tilgen.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelungen von Fall zu Fall unterschiedlich sein können. Es empfiehlt sich daher, professionellen Rat einzuholen, um die individuellen Möglichkeiten und Rechte im Insolvenzverfahren zu klären.
Fazit
Die Dauer eines Privatinsolvenzverfahrens beträgt in der Regel 3 Jahre. In bestimmten Fällen ist es jedoch möglich, die Verfahrensdauer zu verkürzen, indem man Verfahrenskosten und einen Teil der Schulden begleicht. Auch Empfänger von Arbeitslosengeld können trotz Arbeitslosigkeit ein Insolvenzverfahren durchlaufen, solange sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Kosten des Verfahrens werden in der Regel aus dem pfändbaren Vermögen des Schuldners bezahlt und können unter bestimmten Voraussetzungen gestundet werden.
Während des Verfahrens ist es von großer Bedeutung, dass bestimmte Obliegenheiten erfüllt werden, um eine Restschuldbefreiung zu erhalten. Dazu gehört unter anderem die aktive Suche nach Arbeit und die Bemühung, sich für eine angemessene Arbeitsstelle einzusetzen. Durch die Erfüllung dieser Voraussetzungen haben überschuldete Verbraucher die Möglichkeit, sich von ihren Schulden zu befreien und einen Neuanfang zu starten.
Zusammenfassend ist die Privatinsolvenz ein rechtlicher Prozess, der überschuldeten Verbrauchern die Möglichkeit bietet, ihre finanzielle Situation zu bereinigen. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die Erfüllung bestimmter Pflichten kann eine Befreiung von den Schulden innerhalb von 3 Jahren erreicht werden. Es ist ratsam, sich frühzeitig an professionelle Berater zu wenden, um die individuellen Möglichkeiten und Voraussetzungen zu klären.
FAQ
Wie lange dauert Privatinsolvenz?
Nach der Insolvenzordnung können sich überschuldete Verbraucher:innen in der Regel innerhalb von 3 Jahren von ihren Schulden befreien.
Was genau bedeutet Privat- oder Verbraucherinsolvenz?
Die Privat- oder Verbraucherinsolvenz ist ein rechtlicher Prozess, der überschuldeten Verbrauchern ermöglicht, sich von ihren Schulden zu befreien.
Wie funktioniert das Verbraucherinsolvenzverfahren?
Das Verfahren der Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, beginnt mit einem Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht und umfasst verschiedene Phasen wie den außergerichtlichen Einigungsversuch, das Insolvenzverfahren selbst und die anschließende Wohlverhaltensphase.
Wie lange dauert das Verbraucherinsolvenzverfahren?
Die Dauer des Verbraucherinsolvenzverfahrens beträgt in der Regel 3 Jahre.
Ändert sich die Verfahrensdauer bei einem zweiten Verfahren?
Ja, die Dauer eines zweiten Verfahrens verlängert sich, wenn bereits einmal Restschuldbefreiung erteilt wurde. Für Zweitverfahren beträgt die Dauer 5 Jahre, wenn der Antrag nach dem 30. September 2020 gestellt wurde.
Kann man ein Insolvenzverfahren trotz Arbeitslosengeld I oder II durchlaufen?
Ja, auch Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II können ein Insolvenzverfahren durchlaufen. Es gilt jedoch die Verpflichtung, sich aktiv um Arbeit zu bemühen und jede zumutbare Arbeit anzunehmen.
Was passiert bei Arbeitslosigkeit während des Verfahrens?
Bei Arbeitslosigkeit während des Verfahrens muss man sich weiterhin aktiv um einen neuen Arbeitsplatz bemühen und dies auch nachweisen können. Die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit muss jedoch zumutbar sein, abhängig von persönlichen Umständen wie z.B. der Erziehung von kleinen Kindern oder gesundheitlichen Einschränkungen.
Sind Rentner:innen von der Arbeitspflicht befreit?
Rentner:innen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben oder aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht erwerbsfähig sind, sind von der Arbeitspflicht im Verfahren befreit. Eine Entschuldung ist dennoch möglich. Vorruheständler sollten jedoch beachten, dass die Situation von Fall zu Fall unterschiedlich ist.
Welche Kosten fallen an und wer bezahlt sie?
Ein Insolvenzverfahren ist kostenpflichtig. Es fallen Gerichtskosten, Kosten für den Insolvenzverwalter/Treuhänder und gegebenenfalls Anwaltskosten an. Die Kosten werden in der Regel aus dem pfändbaren Vermögen des Schuldners bezahlt. Wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen, können auf Antrag die Kosten gestundet werden.
Kann man Vermögen behalten und trotzdem entschuldet werden?
Grundsätzlich wird das vorhandene Vermögen verwertet, um die Schulden zu begleichen. Bei einem Privatinsolvenzverfahren wird Wohneigentum versteigert, jedoch dürfen notwendige Lebensgrundlagen nicht weggenommen werden. Unter bestimmten Umständen kann ein Auto behalten werden, z.B. wenn es für die Arbeit benötigt wird oder bei einer Schwerbehinderung.
Fazit
Ein Insolvenzverfahren bietet überschuldeten Verbraucher:innen die Möglichkeit, sich innerhalb von 3 Jahren von ihren Schulden zu befreien. Kosten und Dauer können je nach individueller Situation variieren, aber unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Entschuldung auch bei Arbeitslosigkeit oder im Rentenalter möglich.