Wussten Sie, dass Pflegestufe 2 eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bedeutet? Mit 27 bis unter 47,5 Punkten im Pflegegutachten wird diese Einstufung vorgenommen. Doch welche Leistungen stehen Ihnen bei Pflegestufe 2 tatsächlich zur Verfügung? Erfahren Sie mehr über Ihre Ansprüche und die umfassenden Leistungen der Pflegeversicherung.
Definition von Pflegegrad 2
Pflegegrad 2 wird festgestellt, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Der Grad der notwendigen Pflege spielt bei der Begutachtung keine Rolle mehr. Die Entscheidung über den Pflegegrad basiert in der Regel auf dem Pflegegutachten.
Um Pflegegrad 2 zu erhalten, müssen im Pflegegutachten 27 bis unter 47,5 Punkte für die Einschränkung der Selbständigkeit festgestellt werden. Mit Pflegegrad 2 stehen umfassende Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung.
Leistungen bei Pflegegrad 2
Leistungen | Beschreibung |
---|---|
Pflegegeld | Monatlicher Betrag von 332 Euro für die selbstorganisierte Pflege zuhause |
Pflegesachleistungen | Pflegeleistungen durch professionelle Pflegekräfte bis zu einem Wert von 761 Euro pro Monat |
Verhinderungspflege | Möglichkeit der Vertretung der Pflegeperson bei Abwesenheit oder Erkrankung |
Kurzzeitpflege | Vorübergehende stationäre Pflege für maximal 56 Tage oder acht Wochen im Jahr |
Weitere Leistungen | Pflegehilfsmittel, technische Pflegehilfsmittel, Hausnotruf, Wohnraumanpassung, Pflegeberatung und Beratungseinsatz, Pflegekurse für Angehörige, Pflegeunterstützungsgeld, Wohngruppenzuschuss, und Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) |
Voraussetzungen für Pflegegrad 2
Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Der erste Schritt ist die Einreichung eines Antrags bei der Pflegeversicherung. Anschließend wird ein Pflegegutachten erstellt. Dieses Gutachten basiert auf dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) und bewertet verschiedene Kriterien, um den Pflegegrad festzulegen.
Bei der Begutachtung werden die Mobilität, kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen, die Selbstversorgung, die Bewältigung von Anforderungen und die sozialen Kontakte berücksichtigt. Jeder Bereich wird anhand eines Punktesystems bewertet, um den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit zu ermitteln.
Nach der Begutachtung wird der Pflegegrad festgelegt. Bei einer Punktzahl von 27 bis unter 47,5 erhält man Pflegegrad 2. Mit Pflegegrad 2 stehen umfassende Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung, die helfen, den Alltag zu bewältigen und die nötige Unterstützung zu erhalten.
Voraussetzungen für Pflegegrad 2 im Überblick:
Kriterien | Punktebereich |
---|---|
Mobilität | 27 bis unter 47,5 |
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 27 bis unter 47,5 |
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | 27 bis unter 47,5 |
Selbstversorgung | 27 bis unter 47,5 |
Bewältigung von Anforderungen und soziale Kontakte | 27 bis unter 47,5 |
Mit Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige Anspruch auf umfangreiche Leistungen, die ihnen helfen, ihren Alltag zu bewältigen und die nötige Unterstützung zu erhalten.
Antragsformulare für den Pflegegrad 2 sowie weitere Informationen sind bei den Pflegeversicherungen erhältlich.
Leistungen bei Pflegestufe 2
Bei Pflegestufe 2 stehen verschiedene Leistungen zur Verfügung, die Ihnen als pflegebedürftiger Mensch Unterstützung bieten. Ein Überblick über die Leistungen bei Pflegestufe 2:
- Pflegegeld: Sie haben Anspruch auf monatliches Pflegegeld. Die genaue Höhe richtet sich nach Ihrem individuellen Pflegegrad.
- Pflegesachleistungen: Sie können die Nutzung von Pflegediensten in Anspruch nehmen, um Ihre pflegerische Versorgung sicherzustellen.
- Verhinderungspflege: Für den Fall, dass Ihre pflegende Person verhindert ist, haben Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung für eine Vertretung.
- Kurzzeitpflege: Bei vorübergehender stationärer Pflege, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, erhalten Sie finanzielle Unterstützung.
- Tages- und Nachtpflege: Diese Leistung ermöglicht eine teilstationäre Versorgung außerhalb des eigenen Zuhauses, um pflegende Angehörige zu entlasten.
- Pflegehilfsmittel: Sie können technische Hilfsmittel zur Unterstützung im Pflegealltag beantragen.
- Technische Pflegehilfsmittel: Bei spezifischen Bedürfnissen stehen technische Geräte wie Pflegebetten oder Rollstühle zur Verfügung.
- Hausnotruf: Sie erhalten die Möglichkeit, einen Hausnotruf zu nutzen, um im Notfall schnell Hilfe zu erhalten.
- Wohnraumanpassung: Für den barrierefreien Umbau Ihrer Wohnräume können finanzielle Zuschüsse beantragt werden.
- Pflegeberatung und Beratungseinsatz: Sie haben Anspruch auf umfangreiche Beratungsleistungen zur Unterstützung bei Fragen rund um die Pflege.
- Pflegekurse für Angehörige: Ihre Angehörigen können kostenfrei an Schulungen und Kursen zur Pflege teilnehmen.
- Pflegeunterstützungsgeld: Sie erhalten finanzielle Unterstützung, wenn Sie eine nahestehende Person pflegen.
- Wohngruppenzuschuss: Bei Unterbringung in einer Pflegewohngruppe können Sie einen monatlichen Zuschuss erhalten.
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Moderne Technologien können Ihnen bei der Organisation und Dokumentation der Pflege behilflich sein.
Die genaue Höhe und Inanspruchnahme der Leistungen bei Pflegestufe 2 ist von individuellen Faktoren abhängig. Es ist ratsam, sich bei Ihrer Pflegeversicherung über die genauen Bedingungen und Antragsmodalitäten zu informieren.
Bitte beachten Sie, dass sich die genauen Leistungen je nach Pflegegrad und individuellen Bedürfnissen unterscheiden können.
Pflegegeld bei Pflegegrad 2
Personen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 332 Euro pro Monat. Das Pflegegeld wird ohne Kostennachweis zur freien Verfügung gestellt. Voraussetzung dafür ist, dass die Pflege zuhause organisiert und selbst durchgeführt wird. Es bietet den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen die Möglichkeit, die Pflege individuell zu gestalten und anzupassen.
Mit dem Pflegegeld können verschiedene Ausgaben im Zusammenhang mit der Pflege abgedeckt werden, wie beispielsweise die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln oder die Finanzierung von zusätzlichen Betreuungsleistungen. Es dient als finanzielle Unterstützung, um die Pflege in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen und den Alltag der Pflegebedürftigen zu erleichtern.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen der Anspruch auf Pflegegeld verringert wird. Pflegesachleistungen umfassen die Unterstützung in der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst. Diese Leistungen können ebenfalls bei der Pflegeversicherung beantragt werden und tragen dazu bei, die Pflege zuhause zu gewährleisten.
Das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 ermöglicht den Pflegebedürftigen eine größere Flexibilität und Selbstbestimmung in der Gestaltung ihrer Pflege. Es unterstützt sie dabei, weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben und eine individuell angepasste Versorgung zu erhalten.
Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2
Wenn Sie Pflegegrad 2 haben, haben Sie Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 761 Euro pro Monat. Diese Sachleistungen dienen dazu, die häusliche Pflege durch professionelle Pflegekräfte zu ergänzen. Sie ermöglichen es Ihnen, die Unterstützung zu erhalten, die Sie benötigen, um Ihre Selbstständigkeit zu bewahren und eine qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten.
Die Pflegesachleistungen können von einem ambulanten Pflegedienst erbracht und finanziert werden. Der ambulante Pflegedienst stellt sicher, dass Sie die notwendige Pflege und Unterstützung erhalten, um Ihren Alltag zu bewältigen und Ihre Gesundheit zu erhalten.
Mit den Pflegesachleistungen können Sie verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen, darunter:
- Grundpflege wie Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und Unterstützung bei der Mobilität
- Behandlungspflege wie Wundversorgung, Medikamentengabe und Verbandswechsel
- Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Einkaufen, Wäschepflege und Reinigung
Diese Leistungen ermöglichen es Ihnen, in Ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und dennoch die Pflege und Unterstützung zu erhalten, die Sie benötigen.
Leistung | Beschreibung |
---|---|
Grundpflege | Unterstützung bei der Körperpflege und Mobilität |
Behandlungspflege | Medizinische Versorgung und Verbandswechsel |
Hauswirtschaftliche Versorgung | Unterstützung bei Einkäufen und Reinigungsarbeiten |
Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2
Verhinderungspflege ist eine wichtige Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Sie ermöglicht die Vertretung der eigentlichen Pflegeperson bei Abwesenheit oder Erkrankung. Dabei können entweder ambulante Pflegedienste oder Privatpersonen als Ersatzpflegepersonen eingesetzt werden.
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 stehen maximal 1.612 Euro pro Jahr für Verhinderungspflege zur Verfügung. Mit diesem Budget können pflegende Angehörige eine Auszeit nehmen und ihre eigene Gesundheit stärken, während eine Ersatzpflegeperson die Pflege übernimmt.
Die Bedingungen für Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2 sind:
- Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
- Die Verhinderungspflege kann auf bestimmte Zeiträume begrenzt sein.
- Der Einsatz von Verhinderungspflege muss vorab bei der Pflegekasse beantragt werden.
- Das Budget für Verhinderungspflege kann entweder an einen ambulanten Pflegedienst oder als Aufwandsentschädigung an eine Privatperson gezahlt werden.
Mit der Verhinderungspflege wird sichergestellt, dass die pflegebedürftige Person auch in Abwesenheit der Hauptpflegeperson eine gute Versorgung erhält. Dies ermöglicht den Angehörigen die notwendige Entlastung und Flexibilität im Alltag.
Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2
Die Kurzzeitpflege kommt zum Einsatz, wenn vorübergehend eine stationäre Pflege notwendig ist. Sie bietet eine vorübergehende Versorgungsmöglichkeit, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger. Bei Pflegegrad 2 stehen dafür maximal 1.774 Euro pro Jahr zur Verfügung. Dabei ist zu beachten, dass die Kurzzeitpflege auf 56 Tage oder acht Wochen im Kalenderjahr begrenzt ist.
Die Kurzzeitpflege ermöglicht es, dass Pflegebedürftige für einen begrenzten Zeitraum in einer stationären Pflegeeinrichtung untergebracht werden. Dort werden sie professionell betreut und gepflegt, bis sie wieder in ihrem gewohnten Umfeld versorgt werden können. Während der Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für Unterbringung, Pflege und Verpflegung.
Die Höhe der Kostenübernahme für die Kurzzeitpflege hängt von der Pflegestufe ab. Bei Pflegegrad 2 stehen insgesamt 1.774 Euro pro Jahr zur Verfügung. Das Budget kann flexibel auf die einzelnen Kurzzeitpflegeaufenthalte aufgeteilt werden. Es können sowohl mehrere kürzere Aufenthalte als auch ein längerer Aufenthalt in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen für die Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2
Um die Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2 in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Notwendigkeit einer vorübergehenden stationären Versorgung
- Maximale Begrenzung von 56 Tagen oder acht Wochen im Kalenderjahr
- Feststellung des Pflegegrades 2 durch ein Pflegegutachten
Die Beantragung der Kurzzeitpflege erfolgt durch einen Antrag bei der Pflegeversicherung. Im Rahmen des Antrags wird auch das Pflegegutachten erstellt, um den Pflegegrad festzustellen. Sobald der Pflegegrad 2 vorliegt, stehen die Leistungen der Kurzzeitpflege zur Verfügung.
Leistungen der Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2 | Höhe der Leistungen |
---|---|
Maximale Kostenübernahme pro Jahr | 1.774 Euro |
Begrenzung auf | 56 Tage oder acht Wochen im Kalenderjahr |
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2
Der Entlastungsbetrag dient der Unterstützung von Pflegenden und der Förderung der Selbständigkeit von Pflegebedürftigen. Bei Pflegegrad 2 beträgt der Entlastungsbetrag 125 Euro pro Monat. Er kann für verschiedene Leistungen genutzt werden, um den Pflegealltag zu erleichtern und die Pflegesituation zu verbessern.
Tages- oder Nachtpflege
Mit dem Entlastungsbetrag können Pflegebedürftige Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen. Dies ermöglicht eine zeitweise Entlastung der pflegenden Angehörigen und sorgt gleichzeitig für eine professionelle Betreuung des Pflegebedürftigen.
Ambulante Pflege und Betreuung
Der Entlastungsbetrag kann verwendet werden, um ambulante Pflege- und Betreuungsdienste zu finanzieren. Diese bieten Unterstützung bei der häuslichen Pflege, helfen bei der Körperpflege, der Medikamenteneinnahme oder unterstützen den Pflegebedürftigen bei alltäglichen Aufgaben.
Kurzzeitpflege
Bei einer vorübergehenden Abwesenheit oder Erkrankung der pflegenden Person kann der Entlastungsbetrag für Kurzzeitpflege genutzt werden. Eine stationäre Pflegeeinrichtung übernimmt die Betreuung des Pflegebedürftigen für eine begrenzte Zeit.
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Nach Landesrecht können verschiedene Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Dazu gehören beispielsweise Haushaltshilfen, Betreuungsgruppen oder Nachbarschaftshilfen. Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden, um diese Angebote zu finanzieren und so die selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen zu fördern.
Leistung | Höhe des Entlastungsbetrags |
---|---|
Tages- oder Nachtpflege | 125 Euro pro Monat |
Ambulante Pflege und Betreuung | 125 Euro pro Monat |
Kurzzeitpflege | 125 Euro pro Monat |
Angebote zur Unterstützung im Alltag | 125 Euro pro Monat |
Mit dem Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2 können verschiedene Leistungen in Anspruch genommen werden, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten und die selbstständige Lebensführung zu fördern.
Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2
Bei Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige Anspruch auf verschiedene Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, die ihnen die Bewältigung des Alltags und die Sicherheit in ihrem häuslichen Umfeld ermöglichen.
Zu den technischen Pflegehilfsmitteln, die bei Pflegegrad 2 zur Verfügung stehen, gehören beispielsweise Pflegebetten, Pflegerollstühle oder Gehhilfen. Diese Hilfsmittel sollen die Mobilität und Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen unterstützen. Sie werden in Absprache mit dem behandelnden Arzt oder Therapeuten verordnet und von der Pflegeversicherung finanziert.
Zusätzlich zu den technischen Hilfsmitteln haben Pflegebedürftige bei Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Hierzu zählen beispielsweise Inkontinenzmaterialien, Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe. Die Auswahl der Pflegehilfsmittel richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und wird durch die Pflegeversicherung gewährt.
Für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel steht ein monatlicher Betrag von bis zu 40 Euro zur Verfügung. Die genaue Höhe des Budgets richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und wird im Rahmen der Pflegebedürftigkeit festgelegt.
Ein weiteres wichtiges Hilfsmittel, das bei Pflegegrad 2 beantragt werden kann, ist ein Hausnotrufsystem. Dieses System ermöglicht es Pflegebedürftigen, im Notfall schnell und unkompliziert Hilfe herbeizurufen. Das Hausnotrufsystem wird ebenfalls von der Pflegeversicherung finanziert und bietet den Pflegebedürftigen ein erhöhtes Maß an Sicherheit und Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden.
Mit den zur Verfügung gestellten Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 ihre Selbstständigkeit verbessern und ihren Alltag leichter bewältigen. Sie ermöglichen eine bedarfsgerechte Versorgung und tragen dazu bei, dass die Pflege zuhause einfacher und sicherer wird.
Fazit
Die Pflegestufe 2 bietet umfassende Leistungen der Pflegeversicherung für Menschen mit erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Pflegebedürftige in Pflegestufe 2 können von verschiedenen Leistungen profitieren, darunter das Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel, technische Pflegehilfsmittel, Hausnotruf, Wohnraumanpassung, Pflegeberatung und Beratungseinsatz, Pflegekurse für Angehörige, Pflegeunterstützungsgeld, Wohngruppenzuschuss und Digitale Pflegeanwendungen (DiPA).
Es ist wichtig, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die ihnen zustehenden Leistungen kennen und entsprechend nutzen. Die einzelnen Leistungen können dabei helfen, die Selbstständigkeit im Alltag bestmöglich zu erhalten und zu fördern. Durch eine gezielte Beantragung und Nutzung der Leistungen bei Pflegestufe 2 können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine Entlastung erfahren und die bestmögliche Unterstützung erhalten.
Ein umfassender Überblick über die Leistungen bei Pflegestufe 2 ermöglicht es Pflegebedürftigen, informierte Entscheidungen zu treffen und die für sie passenden Leistungen in Anspruch zu nehmen. Die Pflegeversicherung steht bereit, um Menschen in Pflegestufe 2 die benötigte Unterstützung zu bieten. Nutzen Sie Ihre Ansprüche und machen Sie von den Leistungen Gebrauch, um Ihre Lebensqualität zu verbessern.
FAQ
Was sind die Leistungen bei Pflegestufe 2?
Bei Pflegestufe 2 stehen umfassende Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung. Dazu gehören Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel, technische Pflegehilfsmittel, Hausnotruf, Wohnraumanpassung, Pflegeberatung und Beratungseinsatz, Pflegekurse für Angehörige, Pflegeunterstützungsgeld, Wohngruppenzuschuss und Digitale Pflegeanwendungen (DiPA).
Was ist die Definition von Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 wird festgestellt, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Der Grad der notwendigen Pflege spielt bei der Begutachtung keine Rolle mehr. Die Entscheidung über den Pflegegrad basiert in der Regel auf dem Pflegegutachten.
Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 2?
Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Daraufhin wird ein Pflegegutachten nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) erstellt. Bei der Begutachtung werden verschiedene Kriterien wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von Anforderungen und soziale Kontakte betrachtet.
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 2?
Bei Pflegegrad 2 hat man Anspruch auf 332 Euro Pflegegeld pro Monat. Das Pflegegeld wird ohne Kostennachweis zur freien Verfügung gestellt. Voraussetzung dafür ist, dass die Pflege zuhause organisiert und selbst durchgeführt wird. Bei Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen verringert sich der Anspruch auf Pflegegeld.
Welche Pflegesachleistungen gibt es bei Pflegegrad 2?
Bei Pflegegrad 2 hat man Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 761 Euro pro Monat. Diese Sachleistungen dienen der Ergänzung der häuslichen Pflege durch professionelle Pflegekräfte. Pflegesachleistungen können von einem ambulanten Pflegedienst finanziert werden.
Was ist Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2?
Verhinderungspflege ermöglicht die Vertretung der eigentlichen Pflegeperson bei Abwesenheit oder Erkrankung. Bei Pflegegrad 2 stehen maximal 1.612 Euro pro Jahr für Verhinderungspflege zur Verfügung. Dieses Budget kann entweder für einen ambulanten Pflegedienst oder als Aufwandsentschädigung für eine Privatperson verwendet werden.
Wie funktioniert Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2?
Kurzzeitpflege wird in Anspruch genommen, wenn vorübergehend eine stationäre Pflege notwendig ist. Bei Pflegegrad 2 stehen dafür maximal 1.774 Euro pro Jahr zur Verfügung, begrenzt auf 56 Tage oder acht Wochen im Kalenderjahr.
Was ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2?
Der Entlastungsbetrag dient der Unterstützung von Pflegenden und der Förderung der Selbständigkeit von Pflegebedürftigen. Bei Pflegegrad 2 beträgt der Entlastungsbetrag 125 Euro pro Monat. Er kann für Tages- oder Nachtpflege, ambulante Pflege und Betreuung, Kurzzeitpflege sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht genutzt werden.
Welche Hilfsmittel gibt es bei Pflegegrad 2?
Bei Pflegegrad 2 hat man einen Anspruch auf technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Zu den technischen Pflegehilfsmitteln gehören beispielsweise Pflegebetten und Pflegerollstühle. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel stehen bis zu 40 Euro monatlich zur Verfügung. Auch ein Hausnotrufsystem kann beantragt werden.
Was umfasst die Pflegeversicherung bei Pflegestufe 2?
Pflegestufe 2 bietet umfassende Leistungen der Pflegeversicherung für Menschen mit erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Diese Leistungen umfassen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel, technische Pflegehilfsmittel, Hausnotruf, Wohnraumanpassung, Pflegeberatung und Beratungseinsatz, Pflegekurse für Angehörige, Pflegeunterstützungsgeld, Wohngruppenzuschuss und Digitale Pflegeanwendungen (DiPA).