Eine Verfügung bezeichnet im Allgemeinen eine Anordnung oder Regelung, die von einer Person oder einer Institution getroffen wird. Sie dient dazu, bestimmte Handlungen oder Maßnahmen zu regeln oder festzulegen. Eine Verfügung kann schriftlich oder mündlich erfolgen und kann verschiedene Bereiche betreffen, wie zum Beispiel das Arbeitsrecht, das Familienrecht oder das Verwaltungsrecht.
Im juristischen Kontext bezeichnet eine Verfügung eine einseitige Willenserklärung, mit der eine Person über ein Recht oder eine Sache verfügt. Dabei kann es sich um eine Anordnung handeln, die von einer Behörde erlassen wird, wie zum Beispiel eine behördliche Verfügung. Aber auch im privaten Bereich kann eine Verfügung getroffen werden, zum Beispiel durch ein Testament oder eine Vorsorgevollmacht. Eine Verfügung hat in der Regel bindenden Charakter und muss von den Betroffenen befolgt werden.