Der Begriff „subsidiär“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie „unterstützend“ oder „ergänzend“. In einem rechtlichen Kontext wird der Begriff verwendet, um eine bestimmte Form des Schutzes zu beschreiben, der Personen gewährt wird, die nicht als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden, aber dennoch in ihrem Herkunftsland ernsthaften Gefahren ausgesetzt wären. Subsidiärer Schutz wird gewährt, wenn eine Person in ihrem Heimatland mit Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder einer ernsthaften Bedrohung ihres Lebens oder ihrer Freiheit konfrontiert wäre.
Der subsidiäre Schutz ist somit eine Ergänzung zum Flüchtlingsschutz und dient dazu, Menschen zu schützen, die nicht den strengen Kriterien für die Anerkennung als Flüchtling entsprechen, aber dennoch Schutz benötigen. Er gewährt diesen Personen einen vorübergehenden Aufenthaltstitel und gewisse Rechte, wie beispielsweise den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu sozialen Leistungen. Der subsidiäre Schutz ist ein wichtiger Bestandteil des internationalen Flüchtlingsschutzes und trägt dazu bei, dass Menschen, die in ihrem Heimatland nicht sicher sind, dennoch Schutz und Sicherheit finden können.