Souveränität bezeichnet die vollständige und unabhängige Herrschaft eines Staates über sein eigenes Territorium und seine Bevölkerung. Sie ist ein zentraler Begriff des Völkerrechts und bedeutet, dass ein Staat frei von äußerer Einmischung ist und seine eigenen Entscheidungen treffen kann, ohne von anderen Staaten oder internationalen Organisationen abhängig zu sein. Souveränität umfasst das Recht eines Staates, seine eigenen Gesetze zu erlassen, seine eigenen Institutionen zu schaffen und seine eigenen Interessen zu vertreten.
Die Souveränität eines Staates ist eng mit seiner politischen Autonomie verbunden. Sie ermöglicht es einem Staat, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln und seine eigene Regierung zu wählen, ohne dass andere Staaten oder Mächte dies beeinflussen können. Souveränität ist ein grundlegendes Prinzip des Völkerrechts und bildet die Grundlage für die Beziehungen zwischen den Staaten. Sie ist jedoch nicht absolut, sondern kann durch internationale Verträge, Abkommen oder die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen eingeschränkt werden. Souveränität ist somit ein wesentlicher Bestandteil der staatlichen Identität und Selbstbestimmung.