Rechtsstaatlichkeit bezeichnet das Prinzip, dass ein Staat seine Macht und Autorität auf der Grundlage von Gesetzen ausübt und dabei die Rechte und Freiheiten seiner Bürger respektiert. Ein rechtsstaatlicher Staat zeichnet sich durch die Gewährleistung von Rechtssicherheit, Gleichheit vor dem Gesetz und den Schutz der individuellen Grundrechte aus. Dies bedeutet, dass staatliche Entscheidungen und Handlungen an objektiven und vorhersehbaren Regeln gebunden sind und nicht willkürlich oder diskriminierend erfolgen dürfen.
Die Rechtsstaatlichkeit ist ein zentraler Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft und stellt sicher, dass die Bürger vor staatlicher Willkür geschützt sind. Sie gewährleistet, dass jeder Mensch unabhängig von seiner sozialen Stellung oder politischen Überzeugung vor Gericht gleich behandelt wird und dass staatliche Maßnahmen nur auf der Grundlage von rechtsstaatlichen Verfahren und Gesetzen ergriffen werden. Ein rechtsstaatlicher Staat zeichnet sich durch eine unabhängige Justiz, klare Gesetze und die Möglichkeit der Bürger, ihre Rechte vor Gericht einzufordern, aus. Rechtsstaatlichkeit ist somit ein grundlegendes Prinzip, das die Grundlage für eine gerechte und freiheitliche Gesellschaft bildet.