Ein Rechtsgeschäft ist eine Handlung oder Vereinbarung, die darauf abzielt, Rechte und Pflichten zwischen zwei oder mehreren Personen zu begründen, zu ändern oder aufzuheben. Es handelt sich dabei um eine rechtlich relevante Handlung, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, um wirksam zu sein.
Ein Rechtsgeschäft kann in unterschiedlichen Formen und Rechtsgebieten auftreten, wie beispielsweise im Vertragsrecht, im Erbrecht oder im Familienrecht. Dabei können sowohl einseitige als auch mehrseitige Rechtsgeschäfte vorkommen. Einseitige Rechtsgeschäfte werden von einer Person allein vorgenommen, während bei mehrseitigen Rechtsgeschäften mehrere Personen beteiligt sind und ihre Willenserklärungen aufeinander abgestimmt werden müssen.
Um ein Rechtsgeschäft wirksam abzuschließen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise die Geschäftsfähigkeit der beteiligten Personen, die Einhaltung von Formvorschriften und die Einigung über den Inhalt des Geschäfts. Ein Rechtsgeschäft kann verschiedene Rechtsfolgen haben, wie beispielsweise die Entstehung von Rechten und Pflichten, die Übertragung von Eigentum oder die Begründung von Verbindlichkeiten.