Eine Personengesellschaft ist eine Form der Unternehmensorganisation, bei der zwei oder mehr natürliche Personen gemeinsam ein Unternehmen gründen und betreiben. Im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft haften die Gesellschafter einer Personengesellschaft persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Eine Personengesellschaft kann verschiedene Rechtsformen annehmen, wie beispielsweise die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), die OHG (Offene Handelsgesellschaft) oder die KG (Kommanditgesellschaft).
Die Personengesellschaft zeichnet sich durch eine hohe Flexibilität und eine einfache Gründung aus. Die Gesellschafter können ihre Rechte und Pflichten in einem Gesellschaftsvertrag individuell regeln und die Gewinne und Verluste des Unternehmens werden nach dem Verhältnis der Beteiligungen aufgeteilt. Durch die persönliche Haftung der Gesellschafter besteht jedoch ein erhöhtes Risiko für diese, da sie im Falle von Verbindlichkeiten des Unternehmens auch mit ihrem Privatvermögen haften. Daher ist es wichtig, bei der Gründung einer Personengesellschaft eine sorgfältige Abwägung der Risiken und Chancen vorzunehmen und gegebenenfalls eine entsprechende Haftungsbeschränkung zu vereinbaren.