Die Abkürzung „ohg“ steht für „offene Handelsgesellschaft“ und bezeichnet eine Rechtsform für Unternehmen im deutschen Handelsrecht. Eine ohg ist eine Personengesellschaft, bei der zwei oder mehrere natürliche oder juristische Personen gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben. Im Gegensatz zur GmbH oder AG haften die Gesellschafter einer ohg unbeschränkt und persönlich für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Dies bedeutet, dass sie mit ihrem gesamten Vermögen für die Schulden der ohg haften. Die ohg ist eine eher seltene Rechtsform, die vor allem in traditionellen Branchen wie dem Handwerk oder dem Einzelhandel anzutreffen ist. Sie bietet den Vorteil einer einfachen und flexiblen Gründung, da keine Mindestkapitalanforderungen oder aufwändigen Formalitäten wie bei einer GmbH oder AG erfüllt werden müssen. Allerdings sollten sich die Gesellschafter bewusst sein, dass sie bei einer ohg ein hohes persönliches Haftungsrisiko tragen.
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