Der Nießbrauch ist ein Begriff aus dem deutschen Rechtssystem und bezeichnet das Recht einer Person, eine Sache oder ein Recht zu nutzen und daraus Nutzen zu ziehen, ohne jedoch Eigentümer dieser Sache oder dieses Rechts zu sein. Der Nießbrauch kann auf verschiedene Arten entstehen, beispielsweise durch Vertrag oder Testament. Dabei kann der Nießbrauch sowohl an beweglichen als auch an unbeweglichen Sachen bestehen.
Der Nießbraucher hat das Recht, die Sache zu nutzen und von ihr zu profitieren, solange er die Sache nicht beschädigt oder übermäßig beansprucht. Er kann beispielsweise Mieteinnahmen aus einer vermieteten Immobilie erhalten oder die Erträge aus einem Grundstück oder einer Aktie einstreichen. Der Eigentümer der Sache behält jedoch weiterhin das Eigentumsrecht und kann über die Sache verfügen, solange er dabei die Rechte des Nießbrauchers respektiert. Der Nießbrauch endet in der Regel mit dem Tod des Nießbrauchers oder nach Ablauf einer bestimmten Frist, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.