Eine natürliche Person bezeichnet einen Menschen als individuelles Wesen mit einer eigenen Persönlichkeit und Rechtsfähigkeit. Im Gegensatz zu juristischen Personen, wie beispielsweise Unternehmen oder Vereinen, handelt es sich bei einer natürlichen Person um einen einzelnen Menschen mit einer eigenen Identität. Eine natürliche Person wird durch ihre Geburt oder ihre Staatsangehörigkeit definiert und besitzt bestimmte Rechte und Pflichten, die ihr durch das Gesetz zugesprochen werden. Sie kann Verträge abschließen, Eigentum besitzen, erben und vor Gericht auftreten. Zudem ist sie Träger von Grundrechten, wie beispielsweise der Meinungsfreiheit oder dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Eine natürliche Person ist somit das grundlegende Element des menschlichen Zusammenlebens und bildet die Basis für das Rechtssystem und die Gesellschaft.
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