Grundrechte sind die elementaren Rechte und Freiheiten, die jedem Menschen von Geburt an zustehen. Sie sind in der Regel in einer Verfassung oder einem Grundgesetz eines Staates verankert und dienen dem Schutz der individuellen Würde und der persönlichen Entfaltung. Zu den Grundrechten zählen beispielsweise das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, die Meinungsfreiheit, die Religionsfreiheit, das Recht auf Gleichbehandlung und das Recht auf Privatsphäre.
Grundrechte stellen sicher, dass jeder Mensch gleiche Chancen und Schutz vor staatlicher Willkür erhält. Sie sind unveräußerlich und gelten für alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer Religion oder ihrer politischen Überzeugung. Grundrechte sind nicht absolut, sondern können unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden, beispielsweise zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder der Rechte anderer Personen. Die Gewährleistung und der Schutz der Grundrechte sind eine wichtige Aufgabe des Staates und dienen der Sicherung einer demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung.