Der Begriff „grob fahrlässig“ beschreibt ein Verhalten, das durch eine besonders hohe Sorglosigkeit und Nachlässigkeit gekennzeichnet ist. Es handelt sich um eine schwerwiegende Form der Fahrlässigkeit, bei der eine Person bewusst oder leichtfertig gegen ihre Pflichten und Verantwortung verstößt. Dabei wird in Kauf genommen, dass dadurch erhebliche Schäden oder Gefahren entstehen können.
Grob fahrlässiges Verhalten zeichnet sich durch eine deutliche Abweichung von dem zu erwartenden Maß an Sorgfalt aus. Es handelt sich um eine grobe Verletzung der gebotenen Vorsicht und Sorgfaltspflicht, die von einer vernünftigen Person in vergleichbarer Situation erwartet werden würde. Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit, bei der eine Person unachtsam handelt, aber nicht bewusst gegen ihre Pflichten verstößt, wird bei grober Fahrlässigkeit ein besonders hohes Maß an Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit des Schadens vorausgesetzt. Die grobe Fahrlässigkeit kann in verschiedenen Bereichen des Lebens auftreten, wie beispielsweise im Straßenverkehr, im Arbeitsrecht oder im Vertragsrecht.