Die Geschäftsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, selbstständig und eigenverantwortlich Rechtsgeschäfte abzuschließen. Sie ist ein wichtiges rechtliches Konzept, das die rechtliche Handlungsfähigkeit einer Person bestimmt. Um geschäftsfähig zu sein, muss eine Person das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Lage sein, die Tragweite ihrer Handlungen zu verstehen und nach dieser Einsicht zu handeln.
Die Geschäftsfähigkeit ist von großer Bedeutung, da sie die Grundlage für den Abschluss von Verträgen und anderen rechtlichen Handlungen bildet. Eine Person, die nicht geschäftsfähig ist, kann keine rechtlich bindenden Verträge abschließen und ist in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt. Die Geschäftsfähigkeit kann jedoch auch eingeschränkt sein, zum Beispiel bei Minderjährigen oder Personen, die aufgrund psychischer Erkrankungen oder geistiger Behinderungen nicht in der Lage sind, die Tragweite ihrer Handlungen zu verstehen. In solchen Fällen können gesetzliche Vertreter eingesetzt werden, um die Interessen der betroffenen Person zu schützen.