Der Begriff „Gefahr im Verzug“ beschreibt eine rechtliche Situation, in der eine unmittelbare Gefahr besteht und sofortiges Handeln erforderlich ist, um Schaden abzuwenden oder eine drohende Gefahr zu beseitigen. Diese Gefahr kann sowohl für Personen als auch für Sachen bestehen. Das Konzept der „Gefahr im Verzug“ findet vor allem im Strafrecht und im Polizeirecht Anwendung.
Im Strafrecht bedeutet „Gefahr im Verzug“, dass die Polizei oder andere Strafverfolgungsbehörden in bestimmten Fällen ohne richterlichen Beschluss handeln dürfen, um eine Gefahr abzuwenden oder Beweismittel zu sichern. Im Polizeirecht ermöglicht die „Gefahr im Verzug“ den Polizeibeamten, in dringenden Fällen sofortige Maßnahmen zu ergreifen, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Dabei müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und die unmittelbare Gefahr.