Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet eine Gruppe von Personen, die gemeinsam ihren Lebensunterhalt bestreiten. Dabei handelt es sich meist um Familien oder Wohngemeinschaften, in denen die Mitglieder finanziell voneinander abhängig sind. Das Konzept der Bedarfsgemeinschaft ist vor allem im Sozialrecht relevant, da es die Grundlage für die Berechnung von Sozialleistungen wie Hartz IV bildet.
In einer Bedarfsgemeinschaft werden die Einkommen und Vermögen aller Mitglieder zusammengerechnet, um den Bedarf an finanzieller Unterstützung zu ermitteln. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Mitglieder füreinander einstehen und sich gegenseitig unterstützen. Dies bedeutet, dass das Einkommen und Vermögen eines Partners oder eines volljährigen Kindes auf den Bedarf der gesamten Gemeinschaft angerechnet wird. Ziel dieser Regelung ist es, eine gerechte Verteilung der Sozialleistungen zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern.