Körperverletzung bezeichnet eine rechtswidrige Handlung, bei der einer Person körperlicher Schaden zugefügt wird. Dabei kann es zu Verletzungen wie Prellungen, Schnittwunden, Knochenbrüchen oder auch schweren Verletzungen wie Organverletzungen oder dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen kommen. Körperverletzung kann sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden.
Im deutschen Strafrecht ist Körperverletzung als Delikt im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Je nach Schwere der Verletzung und den Umständen der Tat kann Körperverletzung mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Bei besonders schweren Fällen, wie beispielsweise bei schwerer Körperverletzung oder Körperverletzung mit Todesfolge, drohen sogar langjährige Freiheitsstrafen. Das Ziel des Strafrechts ist es, die körperliche Unversehrtheit der Menschen zu schützen und die Täter zur Verantwortung zu ziehen.