Das Wort „prädikat“ stammt aus dem Lateinischen und wird in der deutschen Grammatik verwendet, um eine bestimmte Wortart zu beschreiben. Das Prädikat ist ein zentraler Bestandteil eines Satzes und gibt Auskunft über das Geschehen oder den Zustand, den das Subjekt des Satzes ausführt oder erlebt. Es besteht in der Regel aus einem Verb und kann durch weitere Satzteile wie Objekte oder Adverbien ergänzt werden.
Das Prädikat bildet zusammen mit dem Subjekt den sogenannten Satzkern und ist somit für die Aussage eines Satzes unerlässlich. Es kann sowohl im Aktiv als auch im Passiv stehen und wird durch die Konjugation des Verbs in Person und Numerus an das Subjekt angepasst. Das Prädikat kann verschiedene Funktionen im Satz übernehmen, wie zum Beispiel die Angabe von Handlungen, Zuständen, Eigenschaften oder Vorgängen. Es ist somit ein essenzieller Bestandteil der Satzstruktur und ermöglicht die Bildung von Aussagen, Fragen oder Aufforderungen.