Die Exekutive bezeichnet den Teil der staatlichen Gewalt, der für die Ausführung und Durchsetzung von Gesetzen und Beschlüssen zuständig ist. Sie umfasst in der Regel die Regierung, die Verwaltung und die Polizei. Die exekutive Gewalt hat die Aufgabe, die Gesetze und Beschlüsse der Legislative umzusetzen und für deren Einhaltung zu sorgen. Dabei handelt sie im Rahmen der ihr zugewiesenen Kompetenzen eigenständig und unabhängig von den anderen Gewalten, also der Legislative und der Judikative. Die Exekutive ist somit für die praktische Umsetzung der politischen Entscheidungen verantwortlich und trägt maßgeblich zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung in einem Staat bei.
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